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zwischenzeitlicher Zustand: Baustelle Rammrathbrücke über den Teltowkanal (Warthestraße in Teltow)
![zwischenzeitlicher Zustand: Baustelle Rammrathbrücke über den Teltowkanal (Warthestraße in Teltow) zwischenzeitlicher Zustand: Baustelle Rammrathbrücke über den Teltowkanal (Warthestraße in Teltow)](https://cdn.ipernity.com/200/57/62/50125762.6300f87a.640.jpg?r2)
![](https://s.ipernity.com/T/L/z.gif)
Zur Orientierung:
Im Hintergrund vor dem großen gelben Kran entstand gerade das nördliche Widerlager für die neue Brücke.
Für Fußgänger war bis zur Fertigstellung des neuen Bürgersteiges an der Ostseite der neuen Brücke eine provisorische Behelfsbrücke vorhanden neben der anderen Seite. Hier der Blick aus der Gegenrichtung, also aus Richtung Kleinmachnow:
www.ipernity.com/doc/2016556/49695824
Der Zugang zu dieser Behelfsbrücke erfolgte aus Richtung Teltow über den vorhandenen Bürgersteig an der Westseite. Siehe links oben auf diesem Foto hier. Leider ignorierten etliche Fahrradfahrer, dass nur Fußgänger diese Strecke über diese Behelfsbrücke benutzen durften (siehe Verkehrsschild Zeichen 239 „Gehweg“). Das Fehlverhalten dieser Fahrradfahrer, die also trotzdem darüber radelten, hatte mehrere Ursachen:
Rechts auf diesem Foto ist die Hinweistafel zu sehen die im Vorfeld steht (am Kreisverkehr Oderstraße/Wartestraße). Darauf das Verkehrszeichen 357-50 „Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“. Das ist also eine irreführende Fehlbeschilderung. Denn richtig wäre das Verkehrszeichen 357-51 „Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse“:
upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/76/Zeichen_357-51_-_Sackgasse%3B_f%C3%BCr_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger_durchl%C3%A4ssige_Sackgasse%2C_StVO_2009.svg
Mehrfach erschien in der Tagespresse die Falschmeldung, dass nach Sperrung der alten Rammrathbrücke für Kfz ein Passieren für Fahrradfahrer möglich wäre. Wo es doch ganz einfach wäre für die Presse mal was konstruktives zu leisten, indem sie folgende klare Information abdruckt:
Diese Strecke dürfen während der Bauzeit nur Fußgänger passieren. Eine Person die ein Fahrrad schiebt ist verkehrsrechtlich ein Fußgänger.
Auch im hiesigen Monatsjournal lokal.report stand beispielsweise in der Juni-Ausgabe 2020 die Falschmeldung:
„Nun kommen für eineinhalb Jahre nur noch Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle über den Teltowkanal.“
Zu den extrem widersprüchlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen der Teltower Verkehrsbehörde allgemein betreffs Fußgänger- / Fahrradverkehr: Siehe Text unter folgendem Foto der o.g. Behelfsbrücke:
www.ipernity.com/doc/2016556/49695832
Die Querelen um die provisorische Behelfsbrücke hier hätten verhindert werden können, wenn die Alternative schon wieder errichtet wäre. Denn bis zur Zerstörung am Ende des Zweiten Weltkrieges existierte knapp 1 km weiter östlich die Teltowwerftbrücke der ehemaligen Teltowkanalgesellschaft die auch für den öffentlichen Fußgänger- und Fahrradverkehr passierbar war. Die Verbindung über diese Brücke auch nach Kleinmachnow wäre für viele Fußgänger und Fahrradfahrer sowieso attraktiver als die Rammrathbrücke, weil die kriegszerstörte Teltowwerftbrücke zentraler in Bezug auf Teltow liegt:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600204
Aber nichts da, das Teltower Machtkartell aus SPD, CDU und FDP hat ja üblerweise stattdessen die Teltower Finanzen und Verwaltungskapazität für das desaströse Luxusobjekt Yacht- und Sportboothafen verplempert:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600216
Nun zu den Problemen die sich aus der falschen Planung des Straßenquerschnittes für den Ersatzneubau ergeben:
www.ipernity.com/doc/2016556/49099976
Als Randinfo, warum überhaupt der ganze Bauaufwand einschließlich Erneuerung der Brücken-Widerlager nötig wurde:
www.ipernity.com/doc/2016556/49447538
Aktueller Stand:
Die Behelfsbrücke wurde leider schon abgerissen bevor die neue Rammrathbrücke fertig ist. Die Fußgänger werden jetzt über den fertiggestellten neuen Bürgersteig an der Ostseite des Brückenneubaues geführt.
Üblerweise fahren auch da wieder viele Fahrradfahrer über den Bürgersteig der lediglich für Fußgänger geeignet ist. Die Beschilderung aus beiden Richtungen ist klar erkennbar; es wurden Verkehrsschilder Zeichen 239 Gehweg aufgestellt!:
www.ipernity.com/doc/2016556/50791834
www.ipernity.com/doc/2016556/50711702
Auch auf der offiziellen Website der Stadt Teltow wurde üblerweise folgende Falschmeldung verbreitet als aktueller Stand:
„Ersatzneubau der Rammrathbrücke, Umlegung des Fuß- und Radverkehrs auf die neue Brücke"
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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Im Hintergrund vor dem großen gelben Kran entstand gerade das nördliche Widerlager für die neue Brücke.
Für Fußgänger war bis zur Fertigstellung des neuen Bürgersteiges an der Ostseite der neuen Brücke eine provisorische Behelfsbrücke vorhanden neben der anderen Seite. Hier der Blick aus der Gegenrichtung, also aus Richtung Kleinmachnow:
www.ipernity.com/doc/2016556/49695824
Der Zugang zu dieser Behelfsbrücke erfolgte aus Richtung Teltow über den vorhandenen Bürgersteig an der Westseite. Siehe links oben auf diesem Foto hier. Leider ignorierten etliche Fahrradfahrer, dass nur Fußgänger diese Strecke über diese Behelfsbrücke benutzen durften (siehe Verkehrsschild Zeichen 239 „Gehweg“). Das Fehlverhalten dieser Fahrradfahrer, die also trotzdem darüber radelten, hatte mehrere Ursachen:
Rechts auf diesem Foto ist die Hinweistafel zu sehen die im Vorfeld steht (am Kreisverkehr Oderstraße/Wartestraße). Darauf das Verkehrszeichen 357-50 „Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“. Das ist also eine irreführende Fehlbeschilderung. Denn richtig wäre das Verkehrszeichen 357-51 „Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse“:
upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/76/Zeichen_357-51_-_Sackgasse%3B_f%C3%BCr_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger_durchl%C3%A4ssige_Sackgasse%2C_StVO_2009.svg
Mehrfach erschien in der Tagespresse die Falschmeldung, dass nach Sperrung der alten Rammrathbrücke für Kfz ein Passieren für Fahrradfahrer möglich wäre. Wo es doch ganz einfach wäre für die Presse mal was konstruktives zu leisten, indem sie folgende klare Information abdruckt:
Diese Strecke dürfen während der Bauzeit nur Fußgänger passieren. Eine Person die ein Fahrrad schiebt ist verkehrsrechtlich ein Fußgänger.
Auch im hiesigen Monatsjournal lokal.report stand beispielsweise in der Juni-Ausgabe 2020 die Falschmeldung:
„Nun kommen für eineinhalb Jahre nur noch Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle über den Teltowkanal.“
Zu den extrem widersprüchlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen der Teltower Verkehrsbehörde allgemein betreffs Fußgänger- / Fahrradverkehr: Siehe Text unter folgendem Foto der o.g. Behelfsbrücke:
www.ipernity.com/doc/2016556/49695832
Die Querelen um die provisorische Behelfsbrücke hier hätten verhindert werden können, wenn die Alternative schon wieder errichtet wäre. Denn bis zur Zerstörung am Ende des Zweiten Weltkrieges existierte knapp 1 km weiter östlich die Teltowwerftbrücke der ehemaligen Teltowkanalgesellschaft die auch für den öffentlichen Fußgänger- und Fahrradverkehr passierbar war. Die Verbindung über diese Brücke auch nach Kleinmachnow wäre für viele Fußgänger und Fahrradfahrer sowieso attraktiver als die Rammrathbrücke, weil die kriegszerstörte Teltowwerftbrücke zentraler in Bezug auf Teltow liegt:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600204
Aber nichts da, das Teltower Machtkartell aus SPD, CDU und FDP hat ja üblerweise stattdessen die Teltower Finanzen und Verwaltungskapazität für das desaströse Luxusobjekt Yacht- und Sportboothafen verplempert:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600216
Nun zu den Problemen die sich aus der falschen Planung des Straßenquerschnittes für den Ersatzneubau ergeben:
www.ipernity.com/doc/2016556/49099976
Als Randinfo, warum überhaupt der ganze Bauaufwand einschließlich Erneuerung der Brücken-Widerlager nötig wurde:
www.ipernity.com/doc/2016556/49447538
Aktueller Stand:
Die Behelfsbrücke wurde leider schon abgerissen bevor die neue Rammrathbrücke fertig ist. Die Fußgänger werden jetzt über den fertiggestellten neuen Bürgersteig an der Ostseite des Brückenneubaues geführt.
Üblerweise fahren auch da wieder viele Fahrradfahrer über den Bürgersteig der lediglich für Fußgänger geeignet ist. Die Beschilderung aus beiden Richtungen ist klar erkennbar; es wurden Verkehrsschilder Zeichen 239 Gehweg aufgestellt!:
www.ipernity.com/doc/2016556/50791834
www.ipernity.com/doc/2016556/50711702
Auch auf der offiziellen Website der Stadt Teltow wurde üblerweise folgende Falschmeldung verbreitet als aktueller Stand:
„Ersatzneubau der Rammrathbrücke, Umlegung des Fuß- und Radverkehrs auf die neue Brücke"
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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