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Kanada-Allee in Teltow, Südseite, östlicher Abschnitt
Dieser Bürgersteig war früher mal benutzungspflichtig für Fahrradfahrer. Weil im Rücken des Kamerastandortes ein Benutzungspflicht erzwingendes Radwegverkehrsschild 241 aufgestellt war. Dies war eine eklatante Zuwiderhandlung gegen die Verwaltungsvorschrift zur StVO, denn in Tempo-30-Zonen dürfen keine Benutzungspflicht erzwingende Radwegverkehrsschilder aufgestellt werden. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung waren dann richtigerweise alle diese Radwegverkehrsschilder in diesem Straßenzug entfernt worden auf Anordnung der Teltower Verkehrsbehörde.
Somit ist jetzt die Rechtslage lt. StVO §2 folgendermaßen:
Ein nicht mehr benutzungspflichtiger Radweg darf noch von Fahrradfahrern benutzt werden, muss aber nicht, d.h. es darf auf der Fahrbahn geradelt werden.
Wenn alle sportlich und zügig fahrenden Radler dann alle auf der Fahrbahn fahren würden, dann würde es hier auch keine Probleme geben. Aber so ist es leider in der Praxis nicht, etliche Radler rasen ohne Rücksicht auf Fußgänger auch auf diesem hierfür gar nicht geeigneten zu schmalem Bürgersteig. Der weiße und das kurze Stück roter Zollstock markieren zusammen die Breite von 2,25m die so ein Gehweg nur für die Fußgänger alleine mindestens haben müsste!
Die einzige Möglichkeit einen Vorrang der Fußgänger vor den Radlern per Bestimmungen der StVO zu erzwingen ist folgende:
Es sind in diesem Straßenzug Verkehrsschilder Zeichen 239 „Gehweg“ aufzustellen. Eventuell mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“. In Kleinmachnow wurden schon etliche derartige Kombinationen aufgestellt, hier ein Beispiel:
www.ipernity.com/doc/2016556/50375224
Noch besser wäre jedoch, wenn das Radeln (abgesehen von den Sonderbestimmungen in der StVO für das erlaubte Radeln von Kindern auf Gehwegen) hier gänzlich verboten würde. Sogar in Teltow haben wir schon so ein lobenswertes Beispiel. Ein Gehweg-Verkehrsschild ohne Zusatzzeichen wurde für einen Bürgersteig aufgestellt, der wegen der üblerweise verwendeten rötlichen Betonpflastersteine von Radlern irrtümlicherweise für einen Radweg gehalten wurde:
www.ipernity.com/doc/2016556/50375236
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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Somit ist jetzt die Rechtslage lt. StVO §2 folgendermaßen:
Ein nicht mehr benutzungspflichtiger Radweg darf noch von Fahrradfahrern benutzt werden, muss aber nicht, d.h. es darf auf der Fahrbahn geradelt werden.
Wenn alle sportlich und zügig fahrenden Radler dann alle auf der Fahrbahn fahren würden, dann würde es hier auch keine Probleme geben. Aber so ist es leider in der Praxis nicht, etliche Radler rasen ohne Rücksicht auf Fußgänger auch auf diesem hierfür gar nicht geeigneten zu schmalem Bürgersteig. Der weiße und das kurze Stück roter Zollstock markieren zusammen die Breite von 2,25m die so ein Gehweg nur für die Fußgänger alleine mindestens haben müsste!
Die einzige Möglichkeit einen Vorrang der Fußgänger vor den Radlern per Bestimmungen der StVO zu erzwingen ist folgende:
Es sind in diesem Straßenzug Verkehrsschilder Zeichen 239 „Gehweg“ aufzustellen. Eventuell mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“. In Kleinmachnow wurden schon etliche derartige Kombinationen aufgestellt, hier ein Beispiel:
www.ipernity.com/doc/2016556/50375224
Noch besser wäre jedoch, wenn das Radeln (abgesehen von den Sonderbestimmungen in der StVO für das erlaubte Radeln von Kindern auf Gehwegen) hier gänzlich verboten würde. Sogar in Teltow haben wir schon so ein lobenswertes Beispiel. Ein Gehweg-Verkehrsschild ohne Zusatzzeichen wurde für einen Bürgersteig aufgestellt, der wegen der üblerweise verwendeten rötlichen Betonpflastersteine von Radlern irrtümlicherweise für einen Radweg gehalten wurde:
www.ipernity.com/doc/2016556/50375236
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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In Essen wurden Fahrradstraßen eingerichtet, das Autofahren darauf jedoch nicht verboten. Die Fahrradfahrer müssen auf den Gehweg ausweichen, wenn sie nicht gefährdet werden wollen.
Alltagsradler Teltow has replied to Ruesterstaude club- Wenn die Fahrradfahrer ordnungsgemäß auf der Fahrbahn radeln:
geringere Unfallwahrscheinlichkeit
- Wenn die Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig radeln:
höhere Unfallwahrscheinlichkeit
Das geht aus den offiziellen Unfallstatistiken und meiner eigenen Erfahrung nach 62 Jahren fahren als Alltagsradler klar hervor.
Ruesterstaude club has replied to Alltagsradler TeltowAlltagsradler Teltow has replied to Ruesterstaude clubDer klassische Unfallverursacher ist hierbei das rechtsabbiegende Kfz sowie das Kfz das den Kreisverkehr verlässt.
Das geht aus den offiziellen Unfallstatistiken und meiner eigenen Erfahrung nach 62 Jahren fahren als Alltagsradler klar hervor.
Hier noch ein Hinweis zu den Fachbegriffen, um Missverständnisse zu vermeiden:
Straße = Fahrbahn + ggf. Radweg (baulich abgetrennt vom Bürgersteig) + Bürgersteig
Fußweg = selbstständig geführter Weg für Fußgänger, also nicht-fahrbahnbegleitend
Gehweg = fahrbahnbegleitender Weg für Fußgänger, baulich ein Bürgersteig
Ruesterstaude club has replied to Alltagsradler TeltowAlltagsradler Teltow has replied to Pat Del clubAlltagsradler Teltow has replied to polytropos clubVerkehrsrechtlich als Fahrräder gelten lediglich diese Pedelecs bei denen nur bis 25km/h Elektroenergie in den Motor eingespeist wird, ab 25km/h darf bei Pedelecs keine Elektroenergie in den Motor eingespeist werden. Falls doch, ist das kein Fahrrad sondern verkehrsrechtlich ein Kleinkraftrad! Das braucht dann auch eine Versicherungsnummer und darf dann innerorts nicht auf einem Radweg fahren.
Nun habe ich hier in Teltow auf Radwegen solche Flitzer gesehen. Offensichtlich Tempo über 25km/h und der Fahrer tritt nur leicht in die Pedale, es wird also offensichtlich noch E-Energie in den Motor eingespeist. Versicherungsnummer ist keine vorhanden.
Hier ist vermutlich vieles im argen, die Behörden setzen offensichtlich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht konsequent durch.
polytropos club has replied to Alltagsradler Teltow1) E-Bikes bis 500 Watt Motorenleistung, oder max. 25 km/h mit Tretunterstützung.
2) E-Bikes bis 1'000 Watt Motorleistung oder max. 45 km/h mit Tretunterstützung.
Die zweite Kategorie benötigt eine gelbe Nummer sowie einen Führerausweis der Kategorie M.
Wenn man etwas sportlich ist und man sich auf einer waagerechten oder leicht abschüssigen Strecke befindet, schafft man mit dem E-Bike der Kat. 2 locker 60 km/h. D. h. es kommt zu Geschw.differenzen zu "normalen" Radfahrern von bis zu 40 km/h. Was das bedeutet, wenn sie in kleinem Abstand an einem vorbeidonnern, kannst du dir als erfahrener Radfahrer ja sicherlich vorstellen ...
Alltagsradler Teltow has replied to polytropos clubSign-in to write a comment.