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Lichterfelder Allee in Teltow, Südseite in Höhe NP-Markt
Zur Orientierung: Links befindet sich der NP-Markt.
Die rötlichen Betonpflastersteine rechts markieren den viel zu schmalen „Pseudo"-Radweg auf dem hierfür viel zu schmalem Bürgersteig. Der weiße und der rote Zollstock zusammen zeigen die Mindestbreite von 2m die an so einer Hauptstrecke ein Radweg laut Richtlinie ERA aufweisen müsste.
Für diesen Straßenzug hatten schon etliche Bürger Hinweise auf den interaktiven Service „Maerker Teltow“ auf der offiziellen Website der Stadt Teltow hochgeladen betreffs dieser „Pseudo"-Radwege.
Darauf Bezug nehmend hatte ich dann den Hinweis ID 246410 am 26.11.2010 auf den interaktiven Service „Maerker Teltow“ der offiziellen Website der Stadt Teltow hochgeladen. Die Kernsätze meines Hinweises:
„Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat kürzlich auf Antrag eines aktiven ADFC-Mitgliedes (der bei seiner erfolgreichen Klage vom ADFC unterstützt wurde) in einem wegweisenden Grundsatzurteil gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg entschieden (Az.: BVerwG 3 C 42.09). Zum Vergleich: Dieser konkrete Radweg, der Gegenstand der Klage war, ist bemerkenswerterweise sogar besser zum Radfahren geeignet, als der Gehwegradweg an der Südseite der Teltower Lichterfelder Allee.“
Daraufhin gab die Teltower Stadtverwaltung am 02.12.2010 folgende Antwort:
„Wenn das hier angeführte Urteil in der Volltextversion vorliegt, wird die Verwaltung dies entsprechend analysieren und die sodann daraus resultierenden notwendigen Schritte einleiten. Diese sind momentan aus Sicht des zuständigen Sachbearbeiters nicht erforderlich.“
Nun sind schon über zehn Jahre vergangen! Das Radwegverkehrsschild Zeichen 241 das hier die regelwidrige Benutzungspflicht auf dem Bürgersteig erzwingt (und zahlreiche andere in diesem Straßenzug) ist immer noch nicht entfernt!
Weitere fachliche Feindetails zu diesen üblen „Pseudo“-Radwegen auf den Bürgersteigen im Text unter folgendem Foto:
www.ipernity.com/doc/2016556/50272706
************************************************************************************
Tiefergehende Erläuterungen zur Problematik Bürgersteige und Fußgängerverkehr auf folgender Website: www.fuss-ev.de
************************************************************************************
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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Die rötlichen Betonpflastersteine rechts markieren den viel zu schmalen „Pseudo"-Radweg auf dem hierfür viel zu schmalem Bürgersteig. Der weiße und der rote Zollstock zusammen zeigen die Mindestbreite von 2m die an so einer Hauptstrecke ein Radweg laut Richtlinie ERA aufweisen müsste.
Für diesen Straßenzug hatten schon etliche Bürger Hinweise auf den interaktiven Service „Maerker Teltow“ auf der offiziellen Website der Stadt Teltow hochgeladen betreffs dieser „Pseudo"-Radwege.
Darauf Bezug nehmend hatte ich dann den Hinweis ID 246410 am 26.11.2010 auf den interaktiven Service „Maerker Teltow“ der offiziellen Website der Stadt Teltow hochgeladen. Die Kernsätze meines Hinweises:
„Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat kürzlich auf Antrag eines aktiven ADFC-Mitgliedes (der bei seiner erfolgreichen Klage vom ADFC unterstützt wurde) in einem wegweisenden Grundsatzurteil gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg entschieden (Az.: BVerwG 3 C 42.09). Zum Vergleich: Dieser konkrete Radweg, der Gegenstand der Klage war, ist bemerkenswerterweise sogar besser zum Radfahren geeignet, als der Gehwegradweg an der Südseite der Teltower Lichterfelder Allee.“
Daraufhin gab die Teltower Stadtverwaltung am 02.12.2010 folgende Antwort:
„Wenn das hier angeführte Urteil in der Volltextversion vorliegt, wird die Verwaltung dies entsprechend analysieren und die sodann daraus resultierenden notwendigen Schritte einleiten. Diese sind momentan aus Sicht des zuständigen Sachbearbeiters nicht erforderlich.“
Nun sind schon über zehn Jahre vergangen! Das Radwegverkehrsschild Zeichen 241 das hier die regelwidrige Benutzungspflicht auf dem Bürgersteig erzwingt (und zahlreiche andere in diesem Straßenzug) ist immer noch nicht entfernt!
Weitere fachliche Feindetails zu diesen üblen „Pseudo“-Radwegen auf den Bürgersteigen im Text unter folgendem Foto:
www.ipernity.com/doc/2016556/50272706
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