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Warthestraße zwischen Rammrathbrücke und Kreisverkehr Warthestraße / Oderstraße.
Zur Orientierung: Links vom Bildrand mündet die Straße „Am Teltowkanal“ in die Warthestraße ein.
Die neue Beschilderung Zeichen 239 „Gehweg“ rechts weist diesen Bürgersteig in der ganzen Breite als Gehweg aus! Die jetzt noch sichtbare alte Markierung eines Radweges auf dem Bürgersteig ist dadurch ungültig! Der vormalig benutzungspflichtige Pseudoradweg (rötliche Betonpflastersteine) ist also aufgehoben und steht gänzlich den Fußgängern als Gehweg zur Verfügung. Im Rahmen der Erneuerung der Rammrathbrücke hätte die Markierung dieses Pseudoradweges auf dem Bürgersteig unkenntlich gemacht werden müssen.
Das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ bedeutet folgendes:
Die Fahrradfahrer haben auf dem gesamten Bürgersteig den Fußgängern den absoluten Vorrang einzuräumen ! Denn in der StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 5 Sonderwege, Randziffer 18, in Tabellenspalte Erläuterungen steht:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Erwachsene Fahrradfahrer die etwas auf sich halten werden also sowieso die Fahrbahn benutzen. Folgende Fehlplanung erschwert dies: Wegen der deplatzierten Mittelinsel links im Bild können hier die Kfz die Fahrradfahrer nicht im wünschenswerten seitlichen Sicherheitsabstand überholen auf der Fahrbahn.
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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Die neue Beschilderung Zeichen 239 „Gehweg“ rechts weist diesen Bürgersteig in der ganzen Breite als Gehweg aus! Die jetzt noch sichtbare alte Markierung eines Radweges auf dem Bürgersteig ist dadurch ungültig! Der vormalig benutzungspflichtige Pseudoradweg (rötliche Betonpflastersteine) ist also aufgehoben und steht gänzlich den Fußgängern als Gehweg zur Verfügung. Im Rahmen der Erneuerung der Rammrathbrücke hätte die Markierung dieses Pseudoradweges auf dem Bürgersteig unkenntlich gemacht werden müssen.
Das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ bedeutet folgendes:
Die Fahrradfahrer haben auf dem gesamten Bürgersteig den Fußgängern den absoluten Vorrang einzuräumen ! Denn in der StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 5 Sonderwege, Randziffer 18, in Tabellenspalte Erläuterungen steht:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Erwachsene Fahrradfahrer die etwas auf sich halten werden also sowieso die Fahrbahn benutzen. Folgende Fehlplanung erschwert dies: Wegen der deplatzierten Mittelinsel links im Bild können hier die Kfz die Fahrradfahrer nicht im wünschenswerten seitlichen Sicherheitsabstand überholen auf der Fahrbahn.
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