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Stahnsdorfer Damm in Kleinmachnow, Süd-Westseite, an der Einmündung der Wattstraße
![Stahnsdorfer Damm in Kleinmachnow, Süd-Westseite, an der Einmündung der Wattstraße Stahnsdorfer Damm in Kleinmachnow, Süd-Westseite, an der Einmündung der Wattstraße](https://cdn.ipernity.com/200/52/24/50375224.00f38b10.640.jpg?r2)
![](https://s.ipernity.com/T/L/z.gif)
Die Verkehrschild-Kombination rechts auf dem Foto darf keineswegs als positive Musterlösung verstanden werden. Besser wäre wenn gar keine Radler auf diesem Bürgersteig fahren würden! Sogar in Teltow haben wir schon so ein lobenswertes Musterbeispiel das einen Bürgersteig eindeutig als nur Gehweg deklariert: www.ipernity.com/doc/2016556/50375236
Zum Verkehrsschild Zeichen 239 „Gehweg“ kombiniert mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ hier auf dem Foto: Der Bürgersteig ist sowieso viel zu schmal für einen regelkonformen Radweg neben einem regelkonformen Gehweg.
Diese Verkehrsschildkombination soll den Fahrradfahrern klar machen, dass sie den Fußgängern auf diesem Bürgersteig den Vorrang einzuräumen haben. In der StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 5 Sonderwege, Randziffer 18, in Tabellenspalte Erläuterungen steht:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Wenn Fahrradfahrer dort unter maximaler Rücksichtnahme auf Fußgänger vorsichtig entlang zuckeln würden, käme es theoretisch zu keiner Behelligung oder Gefährdung der Fußgänger. In der Praxis sieht es ganz anders aus. Den allermeisten Radlern ist leider der Inhalt des o.g. Auszuges aus der StVO gar nicht bekannt. Desinformiert wie sie sind, glauben sie auch hier schnell „durchprasseln" zu dürfen. Wie sie es von fahrbahnbegleitenden Radwegen gewöhnt sind.
In Wirklichkeit wird eine Beschilderung solcher Bürgersteige für den Radverkehr gar nicht gebraucht. Denn die oft gehörte wahrheitswidrige Behauptung „Dann müssen unsere Kinder auf der Fahrbahn fahren!" wird ja nur von Leuten verbreitet die entweder die StVO nicht kennen oder ignorieren. Denn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen lt. StVO sowieso generell den Bürgersteig benutzen. Ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren, auch wenn das Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“ dort gar nicht vorhanden ist.
Im hiesigen Monatsjournal lokal.report erschien in der Juni-Ausgabe 2020 auf Seite 16 ein Leserbrief zum Thema Gehwege in Kleinmachnow freigegeben für Fahrradfahrer.
***********************************************************************************************
Noch viel schlechter sind die allgemeinen Verhältnisse in Teltow. Auf etlichen Bürgersteigen wird noch mittels Radwegverkehrsschilder regelwidrig sogar eine Benutzungspflicht auf hierfür nicht geeigneten, weil zu schmalen Bürgersteigen erzwungen:
www.ipernity.com/doc/2016556/album/1235660
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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Zum Verkehrsschild Zeichen 239 „Gehweg“ kombiniert mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ hier auf dem Foto: Der Bürgersteig ist sowieso viel zu schmal für einen regelkonformen Radweg neben einem regelkonformen Gehweg.
Diese Verkehrsschildkombination soll den Fahrradfahrern klar machen, dass sie den Fußgängern auf diesem Bürgersteig den Vorrang einzuräumen haben. In der StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 5 Sonderwege, Randziffer 18, in Tabellenspalte Erläuterungen steht:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Wenn Fahrradfahrer dort unter maximaler Rücksichtnahme auf Fußgänger vorsichtig entlang zuckeln würden, käme es theoretisch zu keiner Behelligung oder Gefährdung der Fußgänger. In der Praxis sieht es ganz anders aus. Den allermeisten Radlern ist leider der Inhalt des o.g. Auszuges aus der StVO gar nicht bekannt. Desinformiert wie sie sind, glauben sie auch hier schnell „durchprasseln" zu dürfen. Wie sie es von fahrbahnbegleitenden Radwegen gewöhnt sind.
In Wirklichkeit wird eine Beschilderung solcher Bürgersteige für den Radverkehr gar nicht gebraucht. Denn die oft gehörte wahrheitswidrige Behauptung „Dann müssen unsere Kinder auf der Fahrbahn fahren!" wird ja nur von Leuten verbreitet die entweder die StVO nicht kennen oder ignorieren. Denn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen lt. StVO sowieso generell den Bürgersteig benutzen. Ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren, auch wenn das Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“ dort gar nicht vorhanden ist.
Im hiesigen Monatsjournal lokal.report erschien in der Juni-Ausgabe 2020 auf Seite 16 ein Leserbrief zum Thema Gehwege in Kleinmachnow freigegeben für Fahrradfahrer.
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Noch viel schlechter sind die allgemeinen Verhältnisse in Teltow. Auf etlichen Bürgersteigen wird noch mittels Radwegverkehrsschilder regelwidrig sogar eine Benutzungspflicht auf hierfür nicht geeigneten, weil zu schmalen Bürgersteigen erzwungen:
www.ipernity.com/doc/2016556/album/1235660
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Alltagsradler.Teltow@t-online.de
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Alltagsradler Teltow has replied to Pat Del clubDort können die meinetwegen für die Tour de France trainieren.
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