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Anton-Saefkow-Straße in Teltow, Ostseite
Auch bei der Rekonstruktion dieses Gehweges vor einigen Jahren war leider die alte, zu geringe Breite beibehalten worden. Der auf dem Foto erkennbare Zollstock ist 2m lang. Zum Vergleich die einschlägige Richtlinie, die sich auf innerorts übliche Bürgersteige bezieht, die bis zur Bordsteinkante reichen:
www.ipernity.com/doc/2016556/48710598
Für den hier abgebildeten Fall, zwischen befestigtem Teil des Bürgersteiges (Gehweg i.e.S.) und Bordsteinkante ist noch ein nicht begehbarer Grünstreifen vorhanden: Da wissen Sachkundige, da wird dann eine befestigte Gehwegbreite von mindestens 2,25m gebraucht. Wiederum ist also zu erkennen, dass die SPD-geführte Teltower Stadtverwaltung nicht sachgerecht pro Gemeinwohl agiert.
Zumal sich im Rücken des Kamerastandortes der S-Bahnhof Teltow befindet: Für solche stoßweise stark frequentierten Gehwege werden ja sowieso breitere Gehwege benötigt. Also für Gehwege die im schönsten Verwaltungsdeutsch in dieser Richtlinie EFA folgendermaßen umschrieben werden:
„Auf Wegen, die Verbindungen außergewöhnlicher Fußgängermengen von und zu ausgeprägten Einzelquellen und -zielen darstellen (z. B. Wege zu Haltestellen oder Arbeitsstätten) … “
Kommen wir zu den praktischen Auswirkungen der Fehlplanung hier:
In den nun zurückliegenden finalen vier Jahren meines Berufslebens hatte ich diesen Straßenzug an Arbeitstagen als Fußgänger benutzt. Da hab ich folgende Erfahrung machen müssen:
Etliche Fahrradfahrer benutzen üblerweise die Gehwege in diesem Straßenzug aus den bekannten Gründen. Zwecks zügig durchradeln gehen frecherweise die allermeisten davon aus, dass die Fußgänger zur Seite ausweichen. Denen ist gar nicht klar: Laut StVO haben auch die Fahrradfahrer, die ausnahmsweise den Gehweg benutzen dürfen / müssen, den absoluten Vorrang der Fußgänger zu beachten!
Insbesondere von den irregeleiteten Müttern (vom Typus „Helikopter-Eltern") bin ich sogar übel beschimpft und bedroht worden, wenn ich die von ihnen begleiteten Kinder auf ihr gefährliches, regelwidriges Verhalten hingewiesen hatte mit der gebotenen Klarheit. Nachdem diese mich sogar von hinten mit aggressivem Geklingel erschreckt bzw. mich sogar gestreift hatten beim vorbeirasen.
Resümee; auf Bundesebene ist als allererste Sofortmaßnahme dringend nötig:
Die während der Amtszeit des Irrläufers von vormaligen Bundes-Verkehrsminister, Alexander Dobrindt (CSU), geänderte StVO muss wieder zurückgeändert werden: Radeln von Erwachsenen auf Gehwegen muss wieder verboten werden. Weiterführende Details im Text unter folgendem Foto:
www.ipernity.com/doc/2016556/48710592
Resümee auf lokaler Ebene:
Die dringend nötigen baulichen Korrekturen werden jedoch leider weiter auf sich warten lassen. Denn das Teltower Machtkartell aus SPD, CDU und FDP hat stattdessen Verwaltungskapazität und Millionensummen seit Jahren für das Luxusobjekt Yacht- und Sportboothafen verplempert:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600216
*************************************************************************************************
Tiefergehende Erläuterungen zur Problematik Fußgängerverkehr, der ja von dem (von verantwortungslos agierenden Politikern zum radeln auf den Bürgersteigen perfiderweise verleiteten) Radverkehr behindert und gefährdet wird, auf folgender Website: www.fuss-ev.de
*************************************************************************************************
Kontaktadresse:
Alltagsradler.Teltow@t-online.de
Telefon: 03328-351160
Kontaktadresse FUSS e.V. in Teltow:
teltow@fuss-ev.de
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www.ipernity.com/doc/2016556/48710598
Für den hier abgebildeten Fall, zwischen befestigtem Teil des Bürgersteiges (Gehweg i.e.S.) und Bordsteinkante ist noch ein nicht begehbarer Grünstreifen vorhanden: Da wissen Sachkundige, da wird dann eine befestigte Gehwegbreite von mindestens 2,25m gebraucht. Wiederum ist also zu erkennen, dass die SPD-geführte Teltower Stadtverwaltung nicht sachgerecht pro Gemeinwohl agiert.
Zumal sich im Rücken des Kamerastandortes der S-Bahnhof Teltow befindet: Für solche stoßweise stark frequentierten Gehwege werden ja sowieso breitere Gehwege benötigt. Also für Gehwege die im schönsten Verwaltungsdeutsch in dieser Richtlinie EFA folgendermaßen umschrieben werden:
„Auf Wegen, die Verbindungen außergewöhnlicher Fußgängermengen von und zu ausgeprägten Einzelquellen und -zielen darstellen (z. B. Wege zu Haltestellen oder Arbeitsstätten) … “
Kommen wir zu den praktischen Auswirkungen der Fehlplanung hier:
In den nun zurückliegenden finalen vier Jahren meines Berufslebens hatte ich diesen Straßenzug an Arbeitstagen als Fußgänger benutzt. Da hab ich folgende Erfahrung machen müssen:
Etliche Fahrradfahrer benutzen üblerweise die Gehwege in diesem Straßenzug aus den bekannten Gründen. Zwecks zügig durchradeln gehen frecherweise die allermeisten davon aus, dass die Fußgänger zur Seite ausweichen. Denen ist gar nicht klar: Laut StVO haben auch die Fahrradfahrer, die ausnahmsweise den Gehweg benutzen dürfen / müssen, den absoluten Vorrang der Fußgänger zu beachten!
Insbesondere von den irregeleiteten Müttern (vom Typus „Helikopter-Eltern") bin ich sogar übel beschimpft und bedroht worden, wenn ich die von ihnen begleiteten Kinder auf ihr gefährliches, regelwidriges Verhalten hingewiesen hatte mit der gebotenen Klarheit. Nachdem diese mich sogar von hinten mit aggressivem Geklingel erschreckt bzw. mich sogar gestreift hatten beim vorbeirasen.
Resümee; auf Bundesebene ist als allererste Sofortmaßnahme dringend nötig:
Die während der Amtszeit des Irrläufers von vormaligen Bundes-Verkehrsminister, Alexander Dobrindt (CSU), geänderte StVO muss wieder zurückgeändert werden: Radeln von Erwachsenen auf Gehwegen muss wieder verboten werden. Weiterführende Details im Text unter folgendem Foto:
www.ipernity.com/doc/2016556/48710592
Resümee auf lokaler Ebene:
Die dringend nötigen baulichen Korrekturen werden jedoch leider weiter auf sich warten lassen. Denn das Teltower Machtkartell aus SPD, CDU und FDP hat stattdessen Verwaltungskapazität und Millionensummen seit Jahren für das Luxusobjekt Yacht- und Sportboothafen verplempert:
www.ipernity.com/doc/2016556/48600216
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