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[EN]
In order to take into account all the changes that have taken place since the IMA was founded four years ago, the Statutes of our Association have undergone a general revision.
Extensive adjustments were made with regard to the definition of the purpose of the Association (Article II) and the Membership (Article V) in order to state clearly in view of the EU Copyright Directive coming into force in June 2021 that we are not a service provider but only operate our website for registered members of the Association to share content for which the members themselves have the exclusive copyright.
Furthermore, it was arranged that in the event of liquidation (Article XI), if there is money for it, a pro rata refund of prepaid membership fees will be made, and in what order. In addition, the terms of engagement of the members of the Association's Board have been made more specific (Article VII).
It is intended to propose these amended Statutes for approval at the
Ipernity General Assembly (IGA) on March 28, 2021.
▶️ Amended statutes in English language (full text)
▶️ Documentation of the amendment history (pdf-file)
[FR]
Afin de prendre en compte tous les développements intervenus depuis la création de l'IMA il y a quatre ans, les Statuts de notre Association ont fait l'objet d'une révision générale.
Des ajustements importants ont été apportés à la définition de l'objet de l'Association (article II) et des membres (article V) afin d'indiquer clairement, dans la perspective de l'entrée en vigueur de la Directive Européenne sur le Droit d'Auteur en juin 2021, que nous ne sommes pas un fournisseur de services mais que nous exploitons notre site web uniquement pour les membres enregistrés de l'Association afin de partager des contenus dont les membres eux-mêmes ont le droit d'auteur exclusif.
En outre, il a été convenu qu'en cas de liquidation (article XI), s'il y a de l'argent pour celle-ci, un remboursement au prorata des cotisations d'adhésion payées d'avance sera effectué, et dans quel ordre. En outre, les conditions d'engagement des membres du Conseil d'Administration de l'Association ont été précisées (article VII).
Il est prévu de proposer ces Statuts modifiés pour approbation lors de
l'Assemblée Générale (IGA) du 28 mars 2021.
▶️ Statuts modifiés en langue française (texte entier)
▶️ Documentation de l'historique des amendements (fichier pdf)
[DE]
Um alle Veränderungen zu berücksichtigen, die seit Gründung der IMA vor vier Jahren stattgefunden haben, wurde unsere Vereinssatzung einer Generalrevision unterzogen.
Umfangreiche Überarbeitungen wurden bei der Definition des Vereinszwecks (Artikel II) und der Mitgliedschaft (Artikel V) vorgenommen, um im Hinblick auf die im Juni 2021 in Kraft tretende EU-Urheberrechtsrichtlinie deutlich zu machen, dass wir kein Dienstleister sind, sondern unsere Website nur für registrierte Mitglieder des Vereins betreiben, um Inhalte zu teilen, an denen die Mitglieder selbst das ausschließliche Urheberrecht haben.
Des Weiteren wurde geregelt, dass im Fall einer Liquidation (Artikel XI), soweit Geld dafür vorhanden ist, eine anteilige Rückzahlung der vorausbezahlten Mitgliedsbeiträge erfolgt, und in welcher Reihenfolge. Außerdem wurden die Tätigkeitsbeschreibungen der Mitglieder des Vereinsvorstands konkretisiert (Artikel VII).
Es ist vorgesehen, diese geänderte Satzung der Mitgliedervollversammlung am 28. März 2021 zur Genehmigung vorzuschlagen.
▶️ Geänderte Satzung in deutscher Sprache (Vollversion)
▶️ Dokumentation des Änderungsverlaufs (pdf-Datei)
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Les Adjoints Exécutifs n'ont pas accès à la réunion permanente en ligne conformément à l'article 10 ci-dessus etIlsARTICLE VII a – CONSEIL CONSULTATIF
Section 1 – Nomination et rôle : Le Conseil d'Administration peut nommer et révoquer des Conseillers au Conseil d'Administration formant le Conseil Consultatif. Le Conseil Consultatif conseille le Conseil d'Administration sur demande et assure le traitement de lots de travail autonomes ou des tâches déléguées par le Conseil. Les Conseillers peuvent présenter des motions, mais n'ont pas le droit de vote sur les décisions du Conseil d'Administration. Les Conseillers doivent être membres à plein titre de l'Association. Les conseillers démissionnent par un simple courrier électronique adressé au conseil d'administration. Leur mandat expire automatiquement le jour de l'Assemblée générale. Leur mandat peut être renouvelé à tout moment.
Section 2 – Échange d'information : Le Conseil Consultatif a accès à toutes les communications échangées entre les membres du Conseil d’Administration et est libre de commenter toutes les communications. Comme ces informations peuvent être confidentielles, elles ne doivent pas être communiquées au public ou aux membres de l'Association.
ARTICLE VII b – COMMISSAIRES AUX COMPTES
Section 1 – Élection et rôle : Les membres présents à l'Assemblée Générale désignent deux Commissaires aux Comptes qui sont chargés de certifier le rapport financier annuel établi par le Trésorier avant l'Assemblée Générale. Les Commissaires aux Comptes présentent leur rapport à l'Assemblée Générale et - s'ils confirment une comptabilité en bonne et due forme et des comptes complets - proposent une motion pour donner décharge au Conseil.
Section 2 – Mandat et adhésion : Les Commissaires aux Comptes sont élus pour un an et ne peuvent être réélus qu'après une pause d'au moins un an. Tout
membermembreARTICLE VIII – COMITÉ DES FINANCES
ARTICLE IX – RESSOURCES
Section 1 – Ressources : Les ressources de l'Association se composent des cotisations annuelles des membres, des dons et des revenus d'intérêts financiers et d'investissements.
ARTICLE X – AMENDEMENTS
Section 1 – Amendements : Le Conseil d'Administration peut, par décision unanime, proposer à l'Assemblée Générale des modifications aux statuts. Les modifications proposées seront
publiéspubliéesratifiésratifiéesARTICLE XI – LIQUIDATION
Section 1 – Liquidation: La liquidation de l'Association est décidée à la majorité des deux tiers des voix lors de l'Assemblée Générale ordinaire ou lors d’une Assemblée Extraordinaire des membres. En cas de liquidation, toutes les dettes envers les banques ou les partenaires commerciaux doivent être payées en premier lieu, ainsi que la rémunération de tout liquidateur externe à nommer. Ensuite, les dons à des fins sociales doivent être restitués aux donateurs au prorata. En troisième lieu, les contributions versées à l'avance sur une période de 12 mois doivent être remboursées au prorata. En quatrième lieu, les contributions régulières doivent être remboursées au prorata. Les remboursements aux membres seront effectués
exclusivement via PayPal, net après déductionnetsencourusapplicables, soit via Paypal, soit sur un compte bancaire à préciser par le membreCERTIFICATION
Ces statuts ont été révisés le 1er mars 2021 pour tenir compte des changements opérationnels. Ils seront proposés pour approbation à l'Assemblée générale du 28 mars 2021.
Ces statuts ont été révisés le 23 février 2019. Les modifications ont été approuvées par l'Assemblée générale des membres le 31 mars 2019.
Ces statuts ont été approuvés à l’unanimité par les fondateurs de l’Association lors de l’Assemblée Constitutive, le 18 février 2017.
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SATZUNG DER „IPERNITY MEMBERS ASSOCIATION“ (IMA)
ARTIKEL I – NAME UND BESCHAFFENHEIT
Hiermit wird ein Verein nach französischem Zivilrecht, dem Code Civil vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901 mit dem Titel „Ipernity Members Association“ im Folgenden auch „Verein“ oder „IMA“, gegründet.
ARTIKEL II – ZWECK
Absatz 1 – Zweck: Der Zweck des Vereins ist es, seinen registrierten Mitgliedern eine Webseite zur Verfügung zu stellen, die das Hochladen
und PräsentierenundoderAbsatz 2 – Aufgabe: Es ist Aufgabe des Vereins, diese Webseite zu pflegen, zu verwalten und öffentlich zugänglich zu halten. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Vereins, diese Webseite mit angemessenen und durchdachten Mitteln der Werbung zu fördern.
Absatz 3 – Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Absatz 4 – Gewinn: Der Verein ist eine nicht gewinnorientierte Organisation. Die Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich dazu, die Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vereinszwecks entstehen. Langfristige Überschüsse dürfen nicht erwirtschaftet werden.
ARTIKEL III – GESCHÄFTSADRESSE
Absatz 1 – Geschäftsadresse: Der Verein hat seinen Sitz an der folgenden Adresse: 16 Rue Marie Gausson, 94350 Villiers-sur-Marne, Frankreich.
Absatz 2 – Änderung der Geschäftsadresse: Der Sitz des Vereins kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen des Vereinsvorstands verlegt werden.
ARTIKEL IV – DAUER
Die Laufzeit des Vereins ist nicht begrenzt.
ARTIKEL V – MITGLIEDSCHAFT
Absatz 1 – Voraussetzung
Absatz 2 – Gastmitgliedschaft: Die Gastmitgliedschaft beginnt mit der Registrierung über die Anmeldeseite der Webseite
Absatz 3 – Vollmitgliedschaft:
Absatz 4 – Mitgliedsbeitrag: Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist abhängig vom gewünschten Funktionsumfang und Speicherplatzvolumen. Sie wird jährlich von der Mitgliedervollversammlung für alle Wahlmöglichkeiten festgelegt. Die Bezugswährung ist dabei der
US-DollarEuroEuro,und,Absatz 5 – Rechte der Mitglieder: Jedes registrierte Mitglied ist berechtigt, die Webseite
mindestensAbsatz 6 – Beendigung der Mitgliedschaft: Eine Vollmitgliedschaft erlischt automatisch, wenn ein Vollmitglied den fälligen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt. In diesem Fall wird das Mitgliedskonto auf ein Gastkonto (Gastmitgliedschaft) mit eingeschränktem Zugriff auf die Funktionen der Webseite und reduziertem Speicherplatz heruntergestuft Inhalte, welche die Limits für Gastmitgliedschaften überschreiten, werden nach einem in den Nutzungsbedingungen festgelegten Verfahren mit den darin genannten Fristen gelöscht. Sie sind danach nicht wiederherstellbar. Unabhängig davon erlischt jede Mitgliedschaft durch Löschung des Mitgliedskontos.
ARTIKEL VI – DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN
Absatz 1 – Generalversammlung: Die jährliche Generalversammlung findet im März statt. Datum und Uhrzeit werden von dem/der Vorsitzenden festgelegt. Angesichts des
globaleninternationalenAbsatz 2 – Außerordentliche Versammlungen: Außerordentliche Mitgliederversammlungen können von dem/der Vorsitzenden oder mit einfacher Mehrheit des Vorstands einberufen werden. Eine von fünf Prozent der Mitglieder des Vereins unterzeichnete Petition kann auch eine außerordentliche Sitzung einberufen.
Absatz 3 – Einberufung der Versammlung: Allen stimmberechtigten Mitgliedern ist eine Einberufung der Versammlung und eine Tagesordnung für jede Versammlung mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt auf der Website des Vereins in den Club-Nachrichten. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung erfolgen.
Absatz 4 – Tagesordnung: Nur Punkte der Tagesordnung werden in der Generalversammlung und in außerordentlichen Sitzungen behandelt.
Absatz 5 – Beschlussfähigkeit: Die bei jeder ordnungsgemäß angekündigten Versammlung anwesenden Vollmitglieder sind beschlussfähig. Mitglieder gelten als anwesend, wenn sie zum Zeitpunkt der Sitzung online zugeschaltet sind. Sie müssen sich zuvor für die Teilnahme an der Sitzung registrieren lassen und ihre Identität mit einem Lichtbildausweis (oder Führerschein, etc.) nachweisen.
Absatz 6 – Abstimmungen: Alle Beschlüsse und Anträge, über die abgestimmt werden soll, werden mit einfacher Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Vollmitglieder beschlossen. Die Mitglieder des amtierenden Vorstands und die Kandidaten für den neuen Vorstand sind bei Abstimmungen über ihre eigenen Mandate nicht stimmberechtigt.
Absatz 7 – Entscheidungen: Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind für den Vorstand und alle Mitglieder des Vereins bindend.
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ARTIKEL VII – DER VEREINSVORSTAND
Absatz 1 – Zusammensetzung und Aufgaben des Vereinsvorstands: Der Vereinsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Soweit es gesetzlich zulässig ist, können sich diese gegenseitig vertreten und die nachfolgend beschriebenen Aufgaben während der Amtsperiode jederzeit per Beschluss anders zuordnen.
A: Der/Die Vereinsvorsitzende
Der/Die Vorsitzende ist der/die offizielle Vertreter des Vereins gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern und wird als solche/r in das amtliche Vereinsregister und bei den Banken eingetragen. Er/sie ist der/die offizielle Vertreter/in des Vereins in der Öffentlichkeit. Er/Sie ist zur Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben vollumfänglich unterschriftsberechtigt und erhält vollumfänglichen Zugang zur ipernity-Datenbank (via admin-Tool). Er erhält weiterhin vollumfänglichen Zugang zu den Bankkonten des Vereins.
Aufgaben:Festlegung der Strategie in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand und den Beratern. Bestellung von Beratern . Kontakte zu den Behörden. Oberste Instanz bei der Schlichtung interner Konflikte. Einberufung der jährlichen Mitgliedervollversammlung (IGA). Erstellung und Präsentation des Jahres-Tätigkeitsberichts . Leitung der regelmäßigen Vorstandssitzungen. Klärung beschlussrelevanter Fragen vor allen Sitzungen zusammen mit den übrigen Vorstandskollegen und den Beratern. Abmahnung von Mitgliedern bei schweren Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen (Copyright-Verletzungen, Hassrede, Pornografie, etc.). Sperrung von Mitgliederkonten bei wiederholten Verstößen trotz Abmahnung. Überwachung der Aktivitäten des Kassenführers. Für den Fall einer Verlegung des Vereinssitzes oder Umgründung: Koordination aller erforderlichen behördlichen Maßnahmen.
B: Der/Die Stellvertretende Vereinsvorsitzende
Der/Die Stellvertretende Vereinsvorsitzende vertritt die/den Vereinsvorsitzende/n gegenüber Behörden und Geschäftspartnern und wird als solche/r in das amtliche Vereinsregister eingetragen. Er/sie ist der/die offizielle Vertreter/in des/der Vereinsvorsitzenden in der Öffentlichkeit. Er/sie ist in Vertretung des Vereinsvorsitzenden vollumfänglich unterschriftberechtigt und erhält vollumfänglichen Zugang zur ipernity-Datenbank (via Admin-Tool).
Aufgaben: Von der Webseite unabhängige Pflege einer Liste aller Club-Mitglieder. Erstellung regelmäßiger Statistiken und Prognosen über die Entwicklung der Mitgliederzahl. Erstellung und Veröffentlichung der periodischen Club-Nachrichten ⚠️. Pflege der Beziehungen zu Medien. Auswahl und Finalisierung der Blickfang-Bilder für die Homepage. Erstellung und Verteilung von Pressemitteilungen. Koordination aller Aktivitäten zur Bewerbung der Vereins-Webseite bei geeigneten Werbeträgern.
⚠️ = Diese Aufgabe ist zeitkritisch und erfordert deshalb eine angemessene Präsenz.
C: Der/Die Schatzmeister(in)
Der/Die Schatzmeister/in muss EU-Staatsbürger(in) sein. Er/sie ist gegenüber Banken und Geschäftspartnern unterschriftsberechtigt. Er/sie wird in das amtliche Vereinsregister und bei den Banken eingetragen. Er/sie erhält zur Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben Zugang zu allen Bankkonten und PayPal (Zwei-Faktor Authentifizierung). Er/sie erhält Zugang zur AWS-Konsole und vollumfänglichen Zugang zur ipernity-Datenbank (via admin-Tool). Zur Pflege bestehender Spreadsheets sind Grundkenntnisse in Excel erforderlich.
Aufgaben: Erstellung des Jahresbudgets. Regelmäßige zeitnahe Überwachung des Budgets auf Abweichungen. Ad-hoc-Information des Vorstands bei größeren Unregelmäßigkeiten. Erstellung von Quartalsberichten für den Vorstand. Erstellung des Jahresfinanzberichts mit Erläuterung aller besonderen Geschäftsvorfälle. Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Mittelfristprognose (5 Jahre). Regelmäßige zeitnahe Überwachung des Bankkontos ⚠️. Sicherstellung der Liquidität zur Bezahlung periodischer Rechnungen ⚠️. Bezahlung aperiodischer Rechnungen ⚠️. Manuelle Freigabe von Abonnement-Verlängerungen, die per Banküberweisung erfolgen ⚠️. Regelmäßige zeitnahe Überwachung des Paypal-Kontos ⚠️. Regelmäßige Überweisung von PayPal-Überschüssen auf das Bankkonto. Festverzinsliche Anlage von überschüssiger Liquidität. Regelmäßige zeitnahe Führung des Kassenbuchs ⚠️. Monatliche Überprüfung eingehender Rechnungen auf Korrektheit. Wirtschaftliche Optimierung der AWS-Server (Reserved Instances).
⚠️ = Diese Aufgabe ist zeitkritisch und erfordert deshalb eine angemessene Präsenz.
D: Der/Die Webmaster/in
Der/die Webmaster/in koordiniert alle technischen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebs der Vereinswebseite erforderlich sind. Dafür sind der vollumfängliche Zugang zur ipernity-Datenbank (via Admin-Tool) und der uneingeschränkte Zugang zur AWS-Konsole erforderlich. Zur zeitnahen Behebung einfacher Störungen sind Grundkenntnisse und Fertigkeiten in HTML, PHP, CSS, mySQL und Javascript dienlich. Darüber hinaus gehende IT-Kenntnisse und Fertigkeiten sind wünschenswert.
Aufgaben: Permanente Überwachung der systemgenerierten Fehlermeldungen (Nagios, AWS-Cloudwatch, Google-Suite, Mail-Konten des Vereins) ⚠️. Behebung einfacher Störungen. Anpassung der ipernity-Software an allfällige Updates benutzter Betriebssoftware. Anpassung der ipernity-Software an sich verändernde Schnittstellen. Vierteljährlicher Upload der Frontpage-Bilder. Bedarfsweises Einrichten eines Hinweisbanners. Anpassung der Nutzeroberfäche an sich wandelnde Erfordernisse und/oder Wünsche der Nutzer. Fallweise gezielte Abfragen der Datenbank zur Unterstützung der Vorstandskollegen bei ihrer Arbeit. Technische Optimierung der AWS-Server (Sicherheit, Performance). Technische Optimierung des Datenspeichers S3 (Intelligent Tiering). Kontaktperson zu IT-Dienstleistern, die fallweise zur Behebung schwieriger Probleme hinzugezogen werden müssen. Für den Fall einer Software-Migration oder Neuprogrammierung: Technische Projektkoordination.
⚠️ = Diese Aufgabe ist zeitkritisch und erfordert deshalb eine angemessene Präsenz.
E: Der/Die Moderator/in
Der/die Moderator/in koordiniert alle internen Angelegenheiten des Vorstands und ist für die zeitnahe Bearbeitung von Mitgliedsangelegenheiten zuständig.
Aufgaben: Einberufung der regelmäßigen Vorstandssitzungen. Erstellung der Tagesordnung und der Beschlussvorlagen für die Vorstandssitzungen. Protokollierung der Vorstandssitzungen. Führung, Verteilung und Archivierung der Aufzeichnungen des Vereins. Erstellung und fristgerechte Veröffentlichung der Tagesordnung der IGA. Protokollierung der IGA |Beantwortung allgemeiner Anfragen von Mitgliedern (Tickets) ⚠️. Bearbeitung der Meldung unangemessener Inhalte ⚠️. Prüfung Freigabe der Bilder für die Galerie ⚠ |Entfernung von Spam ⚠️. Offizielle Begrüßung neuer Mitglieder in deren Gästebuch und per Iper-Mail ⚠️.
⚠️ = Diese Aufgabe ist zeitkritisch und erfordert deshalb eine angemessene Präsenz.
Absatz 2 – Rolle und Vergütung: Der Vereinsvorstand ist für die allgemeine Strategie und Leitung des Vereins verantwortlich.
Der Vorstand erhältDie Mitglieder des Vorstands erhaltenseine Tätigkeitihre TätigkeitenAbsatz 3 – Amtszeit: Die Mitglieder des Vorstands werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Absatz 4 – Überlappende Amtszeiten, erste Amtszeit: Um sicherzustellen, dass nicht alle Vorstandsmandate im selben Jahr vakant werden, werden nur der/die Vereinsvorsitzende, der/die Schatzmeister(in) und der/die Moderator/in auf der ersten Generalversammlung im Jahr 2019 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der/die Stellvertretende Vereinsvorsitzende und der/die Webmaster/in werden zunächst nur für ein Jahr gewählt und stehen 2020 zur Wiederwahl an.Absatz
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Die Exekutivassistent(inn)en haben keinen Zugang zur Permanenten Online Konferenz gemäß ART. VII/10. SieDieseARTIKEL VII a – BEIRAT
Absatz 1 – Ernennung und Rolle: Der Vorstand kann Berater(innen) ernennen und abberufen. Diese Berater(innen) bilden den Beirat. Der Beirat berät den Vorstand auf Anfrage und steht für die Bearbeitung von in sich geschlossenen Arbeitspaketen oder vom Vorstand delegierten Aufgaben zur Verfügung. Beiräte/Beirätinnen können Anträge stellen, haben aber kein Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Die Beiräte/Beirätinnen müssen Vollmitglieder des Vereins sein. Beiräte/Beirätinnen treten durch eine einfache E-Mail an den Vorstand zurück. Ihre Amtszeit erlischt automatisch am Tag der Mitgliedervollversamlung. Ihre Wiederberufung ist jederzeit möglich.
Absatz 2 – Informationsaustausch: Der Beirat hat Zugang zu allen zwischen den Vorstandsmitgliedern ausgetauschten Mitteilungen und kann zu allen Mitteilungen Stellung nehmen. Da diese Informationen vertraulich sein können, dürfen sie nicht an die Öffentlichkeit oder an Mitglieder des Vereins weitergegeben werden.
ARTIKEL VII b – KASSENPRÜFER(INNEN)
Absatz 1 – Wahl und Rolle: Die an der Generalversammlung anwesenden Vollmitglieder wählen zwei Kassenprüfer(innen), die für die Prüfung und Zertifizierung des vom Schatzmeister erstellten Jahresfinanzberichts verantwortlich sind. Die Kassenprüfer(innen) legen ihren Bericht der Mitgliedervollversammlung vor und beantragen - wenn sie eine ordnungsgemäße Buchführung und vollständige Finanzunterlagen bestätigen - die Entlastung des Vorstandes.
Absatz 2 – Amtszeit und Mitgliedschaft: Die Kassenprüfer(innen) werden für ein Jahr gewählt. Jedes Vollmitglied des Vereins kann als Kassenprüfer(in) gewählt werden, mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder.
ARTIKEL VIII – FINANZAUSSCHUSS
ARTIKEL IX – RESSOURCEN
Absatz 1 – Ressourcen: Die Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Finanzerträgen.
ARTIKEL X – ÄNDERUNGEN
Absatz 1 – Änderungen: Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung eine Änderung dieser Satzung vorschlagen. Änderungsvorschläge werden auf der Vereins-Webseite in den Club-Nachrichten veröffentlicht und müssen auf der nächsten Mitgliedervollversammlung mit einfacher Mehrheit der Vollmitglieder ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.
ARTIKEL XI – AUFLÖSUNG
Absatz 1 – Auflösung: Die Auflösung des Vereins wird durch eine Zweidrittelmehrheit der regulären Mitgliedervollversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliedervollversammlung beschlossen. Im Fall einer Auflösung müssen an erster Stelle alle Schulden an Banken oder Geschäftspartner beglichen werden, sowie die Vergütung für einen eventuell zu bestellenden Liquidator. An zweiter Stelle sind Spenden für soziale Zwecke an die Spender/innen anteilig zurück zu zahlen. An dritter Stelle sind die Beitragsvorauszahlungen anteilig zu erstatten, die über einen Zeitraum von 12 Monaten hinausgehen. An vierter Stelle sind die regulären Beitragszahlungen anteilig zu erstatten. Die Erstattungen an Mitglieder erfolgen
ausschließlich über PayPal,ZERTIFIZIERUNG
Diese Satzung wurde am 28. Februar 2021 überarbeitet, um operativen Änderungen Rechnung zu tragen. Sie wird der Mitgliedervollversammlung am 28. März 2021 zur Genehmigung vorgeschlagen.
Diese Satzung wurde am 23. Februar 2019 überarbeitet. Die Änderungen wurden durch die Mitgliedervollversammlung am 31. März 2019 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Diese Satzung wurde durch die Gründungsversammlung am 18. Februar 2017 genehmigt.
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Diese deutsche Übersetzung der Satzung dient der Information. Im Falle eines Konflikts gilt die französische Originalversion.
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