Group: Group Guidelines


Legal framework


Bergfex
By A Bergfex club
11 Nov 2023 - 2 comments - 101 visits- Permalink   |   Translate title into English

1. Bylaws and laws

1a. Alle Bildschaffenden sind bei ipernity gleichermaßen willkommen, auch wenn Fotografen/innen in der Mehrheit sind und wird sie vorzugsweise bewerben. ("L’adhésion est ouverte à toute personne physique âgée de 16 ans ou plus." (Satzung, Art. V, Abs. 1))

1b. Die Ungleichbehandlung von Vereinsmitgliedern ist verboten (Loi du 1er juillet 1901 relative au contrat d'associationie) Dies ist generell europäisches Recht. Die im Loi no 2016-925 du 7 juillet 2016 relative à la liberté de la création, à l'architecture et au patrimoine garantierte künstlerische Freiheit unserer Mitglieder wird lediglich eingeschränkt durch entgegenstehende Rechtsnormen im Hinblick auf gesetzlich verbotene Inhalte. (Bei uns geregelt durch die Nutzungsbedingungen, Art. 3 - 6.)

1c. Bilder sind als Content gleichrangig mit Fotos ("L’objet de l’Association est de fournir un site web à ses membres enregistrés qui permet d'uploader et de stocker des photos ou des images, des vidéos ou d'autres fichiers dont les membres ont le droit d'auteur exclusif, ainsi que d'écrire des blogs, et de partager ce contenu publiquement, ou éventuellement en privé avec la famille et les amis." (Satzung, Art. II, Abs. 1 + Art. V, Abs.5))

2. Group Guidelines

2a. In Gruppen soll es laut Richtlie "um Themen und Inhalte" gehen. "... groupes sont des salles virtuelles dans lesquelles les membres se réunissent pour discuter de sujets d'intérêt commun et partager du contenu. (Gruppen-Richtlininie, Präambel, Satz 2) Dabei sind - wie unter 1c ausgeführt - Fotos und Bilder gleichrangiger Content. Eine Differenzierung nach Fotos oder Bildern, oder gar im Hinblick auf die Genese von Content ist nicht vorgesehen, allerdings auch nicht explizit verboten.

2b. Admins haben definierte Rechte und Pflichten Laut Gruppen-Richtlinien müssen Admins verschiedene Regeln beachten. Regel Nr. 8 besagt: "Les groupes publics ne sont pas votre propriété. En créant des groupes publics, vous contribuez à l'image publique d'ipernity. Agir de façon responsable. Toujours garder à l'esprit de servir le bien-être général d'ipernity. Formuler les règles de groupe de manière appropriée, conformément au principe fondamental d'ipernity en tant que communauté cosmopolite au sein de laquelle différentes cultures et opinions peuvent avoir leur place. ..." (Gruppen-Richtlininie, Absatz "Gruppenverwaltung", Unterpunkt 8) Gruppenregeln dürfen also nicht willkürlich gestaltet werden, sondern nur im Einklang mit dem weltoffenen Geist von ipernity, so dass unterschiedliche Ansichten zu einem Thema in einer Gruppe Platz haben.

2c. Das Gebot der Inklusion schließt eine Differenzierung von Content nach Fotos vs. Bildern, oder deren Genese zunächst aus. Die Inklusion ist nämlich explizit vorgeschrieben. Also war sie den Schöpfern der Gruppenrichtlinien besonders wichtig und ist stets zu beachten. (Sie hat damit den Charakter einer "übergreifenden, generellen Rechtsnorm"). Die Differenzierung hingegen ist ungeregelt. Also kommt es auf den Einzelfall an. Und wie überall in der Juristerei muss es dann eine sachlich fundierte Begründung geben, die so bedeutsam ist, dass sie das Gebot der übergreifenden Rechtsnorm außer Kraft setzen kann. Die Latte dafür liegt im Allgemeinen sehr hoch.

Bei Sachthemen (Brücken, Blumen, Berge, Erotik, Licht und Schatten, Sport, Stillleben, Tiere, Zäune, etc.) sowie bei den Gruppen, in denen es um unsere Kommunikation miteinander geht, erkenne ich keine sachlich wichtigen Begründungen, den Content nach Bildern/Fotos oder nach Genese zu differenzieren. Die bisher formulierten Meinungen zur KI beruhen auf Meinungen, Ansichten, Befürchtungen, etc. Sachliche Gründe wurden noch nicht vorgetragen. Oder habe ich sie übersehen?

2d. Eine Differenzierung ist jedoch zulässig, wenn die Natur der Sache sie erfordert. Die Analogie hierzu ist, dass es beispielsweise einem Männergesangsverein erlaubt ist, Frauen zu diskriminieren, weil deren Natur es nicht ermöglicht, wie Männer zu singen. Ein katholischer Verein darf Andersgläubige ausschließen, etc.

In der Natur der Sache liegt es auch, wenn eine Gruppe zum Thema "Analogfotografie" sich nur mit eben dieser befasst. Gleiches gilt für die von Guido angesprochenen Gruppen zu Aufnahmetechnik oder Bildbearbeitung. Ich füge hinzu: DigiArt, Composing, Fotocollagen, s/w-Fotografie, aber auch Aquarelle, Grafiken, und eben KI-generierte Bilder. In all diesen Fällen liegt es in der Natur der Sache, dass nur entsprechender Content gesammelt und geteilt wird.

2e. Für die Happy-Gruppen, die vor allem Kommunikations- und Spaßgruppen sind, ist kein sachlicher Grund erkennbar, der die Begrenzung des Contents nach Art (Foto oder Bild) oder Herstellung zulassen würde. Solch eine Begrenzung würde jene Mitglieder von der Kommunikation ausschließen, die keine Fotos, sondern Bilder hochladen. Eine solche Ungleichbehandlung von Mitgliedern widerspräche dem Geist von ipernity als weltoffener Gemeinschaft und dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot. Als Ausdrucksform von Intoleranz würde es unser öffentliches Ansehen schädigen und mögliche Interessenten abschrecken.

The topic of this discussion has been edited by Bergfex 6 months ago.

Comments
 Bergfex
Bergfex club
Wie Guido Werner an anderer Stelle eingewendet hat, kann angezweifelt werden, ob das gesetzliche Gleichbehandlungsgebot von Vereinsmitgliedern so weitgehend zu interpretieren ist. Diesen Zweifel halte ich für so wichtig, dass ich an dieser Stelle darauf verlinke.

Allerdings ist es in der Juristerei so, dass Rechtsnormen sowieso meistens einigen Interpretationsspielraum lassen. Maßgeblich ist die laufende Rechtssprechung, die sich daraus entwickelt. Man müsste also, um mehr Klarheit zu bekommen, nachforschen, ob es Präzedenzfälle gibt, und wie die Urteile lauten. Wenn jemand Lust dazu hat . . . (ich nicht).

Viel wichtiger erscheint mir der Rat von Guido: "... Wir kommen hier mit Gesetzesparagraphen m.E. nicht weiter. Eine völlig andere Frage ist ..., was wir eigentlich wollen oder nicht. Das gibt uns kein Gesetz vor, sondern müssen wir irgendwie anders bestimmen. Dabei sollten wir einen möglichst breiten Konsens finden. Bei einem kontroversen Thema etwas mit 60% zu 40% zu beschließen, könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass 40% der Mitglieder ipernity verlassen. Dann wäre ipernity tot, weil wir nicht mehr die kritische Größe hätten, um die Kosten dieser Webseite zu finanzieren. ..."

Danke Gudio!
6 months ago. Edited 6 months ago.
 Bergfex
Bergfex club
red line
I'm offline from November 16-29.
I will then continue to moderate this thread.
Of course, it is possible to post contributions during this period.
red line
6 months ago.

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