Kennzeichen unkenntlich machen?

posted by Kiezkicker
Posted on Monday November 3rd, 2008 at 00:44. 196 visits. ( permalink )
Moin,

ich überlege jedes Mal, wenn ich hier ein Autofoto reinstelle, ob man nicht das Kennzeichen unkenntlich machen müsste, so von wegen Persönlichkeitsrechte (?), wo jemand bspw. fremdgeht und dann die Frau das Foto sieht, vor einem Haus der besten Freundin oder so, zusammen mit den Exifdaten, wo deren Ehemann zeitlich gerade ganz woanders parken sollte oder so. ;-)

Gibts da irgendwelche Vorschriften zu?
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4 Replies

Iljuschin pro says:
Panoramafreiheit. Auf öffentlichen Grund darf fotografiert werden und basta. Einzelpersonen sind schwierig. es sollten mehr als 3 Personen sichtbar sein, sonst muss eine Einverständiserklärung vorliegen, soweit ich weiß...
Posted 13 months ago. ( permalink / translate )
Blue Breeze says:
Ich mache die Kennzeichen immer "unkenntlich". Spaßeshalber.
Posted 11 months ago. ( permalink / translate )
Nils Pickert pro says:
Jein, da gibt es irgendwelche Vorschriften soweit ich weiß, muss ich aber noch mal nachschauen. Ich glaube, man muss nicht unkenntlich machen, aber es gab irgendwelche seltsamen Urteile. Zu solchen Fragen hab ich mir mal ein Buch namens "Fotorecht" gekauft, das ist aber leider zZt vergriffen (ich habe das letzte Exemplar vom Verlag bekommen. Ist extrem harte Lektüre, das ganze Juristendeutsch...).

Iljuschin hat glaube ich Recht mit der Panoramafreiheit. Bei Personen gilt aber das Recht am eigenen Bild und dass wird schon wieder richtig kompliziert (wenn sie nur Beiwerk sind oder aber typisch für eine Veranstaltung darf man unter gewissen Bedingungen die Bilder auch ohne Einverständniserklärung veröffentliichen).
Posted 11 months ago. ( permalink / translate )
A Chabernac says:
Es gibt keine Bildrechte auf im öffentlichem Raum abgestellte oder sich bewegende Sachen. Wer nicht möchte, dass sein Fahrzeug mit Kennzeichen fotografisch protokolliert wird, muss es vor den Augen der Öffentlichkeit verbergen, s.a. folgenden Blogeintrag www.zoonar.de/blog/2008/05/27/fotorecht-bei-fahrzeugen Das Panoramrecht greift hier NICHT, da es sich bei Fahrzeugen um mobile Gegenstände handelt.

Ich handhabe es so, dass ich bei "ungenehmigten" Aufnahmen entweder das Kennzeichen nicht fotografiere oder es meist unkenntlich mache. Von einigen Besitzern ist mir bekannt, dass sie mit einer Publikation des Kennzeichens aus nachvollziehbaren Gründen nicht einverstanden sind. Da ich einen guten Kontakt zur Szene habe und dies auch so bleiben soll, berücksichtige ich die Besitzervorgaben immer. Mit der Unkennktichmachung der Kennzeichen befindet sich der Fotograf immer im grünen Bereich.
Posted 11 months ago. ( permalink / translate )

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