Wer auf der Autobahn im Bereich von Vorsortierräumen, die durch Aufstellung von fahrstreifengegliederten Vorwegweisern eingerichtet sind, auf der durch eine breite Leitlinie abgetrennten Rechtsabbiegespur an den für den Geradeausverkehr bestimmten Richtungsfahrbahnen befindlichen Fahrzeugkolonnen rechts vorbeifährt, ohne nach rechts abbiegen zu wollen, und anschließend nach links in eine Fahrzeuglücke einschert, überholt rechtwidrig rechts.
Aus einem Beschluss
des Oberlandesgerichts
Düsseldorf (1993)
...Wer versteht das beim ersten Mal lesen? :o)
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Dink says:
Da ich mich es aber nie traue, rechts zu überholen – nur um dann wieder nach links zu fahren – bin ich also nicht rechtswidrig... oder versteh ich das falsch?
U-schi replies:
mesipluspro says:
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Mathiaspro replies:
Pandarinepro says:
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+maggie says:
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