Interessanter Link, obwohl ich mich nach wie vor Frage, in wieweit das für private Fotografen anwendbar ist:
www.law-podcasting.de/doppelter-schadensersatz-bei-kopierten-bildern-im-web
(Gefunden bei Heise Foto)
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Published on February 25, 2009
by TinyThomaspro |
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Interessanter Link, obwohl ich mich nach wie vor Frage, in wieweit das für private Fotografen anwendbar ist:
www.law-podcasting.de/doppelter-schadensersatz-bei-kopierten-bildern-im-web
(Gefunden bei Heise Foto)
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Teeth of Lions Rule the Divine says:
Paul Schubert says:
www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php
Es handelt sich nicht um Pfennigbeträge, aber natürlich weniger als das Honorar von Starfotografen.
Ich halte es für gutes Geschäftsgebaren, erst einmal eine Rechnung zu stellen und nur zu klagen, wenn nicht gezahlt wird. Auch als Privatperson. Man darf lediglich keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
frankpro replies:
weil mich das thema sehr interessiert: bitte nenne dochmal ‘ne quelle (literatur oder link) aus der eindeutig hervorgeht, daß man als nichtgewerbetreibender auf lizenzhonorare keine mehrwertsteuer aufschlagen darf. das wäre mir komplett neu. danke im voraus! :^)
was das gute geschäftsgebaren angeht, im beschriebenen falle erstmal ‘ne rechnung über nutzungshonorar (und ggfs. mahnungen) zu schreiben, muß ich dir 100%ig beipflichten.
Paul Schubert replies:
"Freie Berufe" ( vor allem Jornalisten, Künstler, Ärzte, Wissenschafter ) unterliegen nicht der Gewerbeordnung, da kann es anders aussehen.
Geringfügiges Einkommen aus selbständiger Arbeit, unter einem mir nicht bekannten Freibetrag, unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Wahrscheinlich, um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten. Man kann auch nicht die Mehrwertsteuer für Computer und Kameraausrüstung absetzen, wenn man z.B. 100 Euro im Jahr für den Verkauf von Fotos über einen Stock Foto Anbieter verdient.
Eine Quelle kann ich leider nicht nennen.