TinyThomas Published on February 25, 2009
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Schadensersatz bei geklauten Bildern im Web

Wednesday February 25, 2009 at 10:04PM

Interessanter Link, obwohl ich mich nach wie vor Frage, in wieweit das für private Fotografen anwendbar ist:

www.law-podcasting.de/doppelter-schadensersatz-bei-kopierten-bildern-im-web

(Gefunden bei Heise Foto)

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Teeth of Lions Rule the Divine says:
Wenn ich mich recht entsinne ging es in diesem konkreten Fall um Bilder die man über eine Webseite kaufen kann, die dann von einer Webdesignerin für eine Firmenseite benutzt wurden. Bei Hobbyfotografen ist die Berechnung einer Schadensersatzsumme sicher schwer, nichtsdestotrotz dürfte das dennoch teuer werden. Ganz besonders, wenn die Fotos auf einer Firmenwebseite landen.
Posted 9 months ago. ( permalink / translate )
Paul Schubert says:
So lange man keinen größeren Schaden nachweisen kann, gilt die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php
Es handelt sich nicht um Pfennigbeträge, aber natürlich weniger als das Honorar von Starfotografen.
Ich halte es für gutes Geschäftsgebaren, erst einmal eine Rechnung zu stellen und nur zu klagen, wenn nicht gezahlt wird. Auch als Privatperson. Man darf lediglich keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
Posted 9 months ago. ( permalink / translate )
frankpro replies:
nanu? warum sollte man keine mehrwertsteuer in rechnung stellen dürfen? ich bin freiberuflicher designer ohne gewerbeanmeldung – da ich lediglich nutzungsrechte an meinen werken verkaufe. ich bin sogar gesetzlich dazu verpflichtet, märchensteuer auf meine rechnungen aufzuschlagen und selbstverständlich ans finanzamt abzuführen – wenn auch nur den verminderten regelsatz von 7%.

weil mich das thema sehr interessiert: bitte nenne dochmal ‘ne quelle (literatur oder link) aus der eindeutig hervorgeht, daß man als nichtgewerbetreibender auf lizenzhonorare keine mehrwertsteuer aufschlagen darf. das wäre mir komplett neu. danke im voraus! :^)

was das gute geschäftsgebaren angeht, im beschriebenen falle erstmal ‘ne rechnung über nutzungshonorar (und ggfs. mahnungen) zu schreiben, muß ich dir 100%ig beipflichten.
Posted 9 months ago. ( permalink / translate )
Paul Schubert replies:
Manchmal geht eine Gewerbeanmeldung so automatisch, daß man es nur daran merkt, daß man eben Umsatzsteuer zahlen und eine Umsatzsteuer Voranmeldung machen muß.
"Freie Berufe" ( vor allem Jornalisten, Künstler, Ärzte, Wissenschafter ) unterliegen nicht der Gewerbeordnung, da kann es anders aussehen.
Geringfügiges Einkommen aus selbständiger Arbeit, unter einem mir nicht bekannten Freibetrag, unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Wahrscheinlich, um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten. Man kann auch nicht die Mehrwertsteuer für Computer und Kameraausrüstung absetzen, wenn man z.B. 100 Euro im Jahr für den Verkauf von Fotos über einen Stock Foto Anbieter verdient.
Eine Quelle kann ich leider nicht nennen.
Posted 9 months ago. ( permalink / translate )

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