Was lange währt, wird endlich...
Ihr erinnert Euch? Halbmarathon in Köln, Oktober 2007, auf der Bahnfahrt nach Hause wurde Sabinas Fahrrad ohne gültige Fahrkarte angetroffen. Ich hatte versucht, durch eine "Einspruchnacherhebung" die drohende "Fahrpreisnacherhebung" abzuwenden. Was die halbsizilianische Eloquenz meiner Angetrauten am Tatort und angesichts des unnachgiebigen Kontrolleurs nicht vermochte, sollte eine wortreiche Mail an das "Service Center Fahrpreisnacherhebung" in Baden-Baden richten: Die verantwortlichen Damen und Herren milde stimmen und sie von der unzweifelhaften Zweideutigkeit ihres Informationsangebots bzgl. der Beförderungsbedingungen für nicht-motorisierte Zweiräder überzeugen...
Das misslang gründlich!
Letzte Woche - ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet - kam wie angekündigt per Biref endlich Nachricht aus Baden-Baden. Ich zitiere:
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(...) Sehr geehrter Herr DAUN, vielen Dank für Ihre Mitteilung zu oben genannter Fahrpreisnacherhebung.
Jeder Fahrgast, der bei der Kontrolle nicht im Besitz einer zur Fahrt gültigen Fahrkarte ist, hat den erhöhten Fahrpreis nach den geltenden Beförderungsbedingungen zu entrichten. Wir haben Ihre Ausführungen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir aus kundendienstlichen Gründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf unsere berechtigte Forderung verzichten. Mit freundlichen Grüßen |
Mit anderen Worten: "Du darfst Dein Geld behalten, aber wir sind trotzdem im Recht. Ätsch!" Kundendienstlicher und salomonischer habe ich selten ein Urteil empfunden...
DANKE.
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Renatepro says:
Carla Kronenberg says:
habe gerade Teil I gelesen ... danke für die Aufklärung - scheint aber, dass es Dir Spaß gemacht, diesen Brief zu fomulieren!!! XD
t2helsinki replies:
mahyongg says:
Ich würde ja allzu gerne mal ein Diagramm dieses Prüfprozesses Deiner Ausführungen bewundern - dürfte wohl in der Erosion der Argumente quer durch die Abteilungen der Minard-Map gleichkommen :D
:D
t2helsinki replies:
Die Geschichte mit der Rechtsverpflichtung vermute ich auch ganz schwer. Es gibt wahrscheinlich auch auf Kundenseite - ohne die Bahn jetzt verteidigen zu wollen - genug Korinthenkacker, die eine freundliche und vielleicht leicht unverbindliche Aussage ihrem Anwalt übergeben, der dann daraus gleich das ganz große Fass öffnet, à la Abmahnmasche & Co!
Aber es sollte ja auch noch irgend 'was dazwischen geben, freundlich & bestimmt. Sollte doch möglich sein, im dritten Jahrtausend....
P.S.: DANKE auch für die Minard-Map, die Mutter aller Infographiken. Das kannte ich noch nicht, seeeehr spannend!
mahyongg replies:
Kennst Du denn auch schon den Vater der Infographik?
www.edwardtufte.com/tufte
Da kann man sich die gute MM sogar bestellen, wenn man mag. In einem T2 ist aber nur auf der Windschutzscheibe genug Fläche dafür, also vielleicht doch lieber bei der digitalen Version bleiben?? :D
pehei says:
Immerhin konntest Du mit Deiner Argumentation bei der Beschwerdestelle durchdringen und das ist doch ein netter Erfolg. Ich würde das durchaus als Kundenservice der Bahn ansehen und verstehe schon, dass sie die Forderung immer noch als berechtigt ansehen. "Nicht gewusst" ist nun mal keine Entschuldigung. Damit kommt man vor keinem Gericht durch.
t2helsinki replies:
Die eigentliche Argumentation in meiner Mail - die hast Du ja auch gelesen - war dann ja auch mehr auf die stark missverständliche Information auf der Homepage aufgebaut, garniert mit einer Bitte um etwas Kulanz, denn wir hätten ja auch zu acht (vier Erwachsene und vier Kinder!) fahren können, waren aber nur zu zweit plus Fahrrad unterwegs....
pehei replies:
Ehrlich gesagt habe ich den ersten Absatz Deiner Mail aber genauso verstanden. Sätze wie "(1) Meiner Frau und mir war nicht bekannt, dass für die Mitnahme eines Fahrrads in der S-Bahn eine zusätzliche Fahrkarte notwendig ist." und "Die Überschrift klingt zumindest missverständlich" sagen doch eigentlich, dass Du den eigentliche Rechtslage anerkennst, aber damals nicht gewusst hast.
Ich hätte mich frech auf das 2. Argument "Meine Frau und ich waren im Besitz von gültigen Fahrkarten für insgesamt vier Erwachsene und vier Kinder." zurückgezogen.
Frech insofern, als der Fahrpreisnacherheber ja eigentlich zu recht kassiert hat, weil Ihr das zweite Ticket ja gar nicht dabei hattet. Das wird er aber nur schwer beweisen können, wenn ihr im Besitz diese Tickets seid. Eventuell könnte man dann noch mit Unwissenheit argumentieren können, weil der Bahnangestellte Euch nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Erwachsenenticket auch für Fahrräder gilt.
Die eigentliche Argumentation in meiner Mail - die hast Du ja auch gelesen - war dann ja auch mehr auf die stark missverständliche Information auf der Homepage aufgebaut,
Das ist, wie oben schon gesagt der eigentliche Fehler in der Argumentation. Die Homepage ist kein bißchen missverständlich. Ich habe sie mir angesehen und finde sie absolut logisch.
Es heißt dort "Sie benötigen neben Ihrem eigenen Ticket ein weiteres Ticket für Ihr Fahrrad. Für das Fahrrad lösen Sie bitte ein EinzelTicket Erwachsene der Preisstufe 1b bzw. 2a für Erwachsene (2,30 Euro) - egal wie weit Sie innerhalb des VRS-Gebietes fahren möchten."
Das kann man gar nicht missverstehen. Wenn Ihr das zusätzliche Ticket für Erwachsene hattet, kann Euch keiner was, sonst seit ihr schwarz gefahren.
Ich glaube, es war ganz gut, dass Du Dich auf Unwissenheit zurückgezogen hast. Das hat der VRS wenigstens die Gelegenheit gegeben, sich kulant zu zeigen. Wenn Du mit den blanken Fakten argumentiert hättest, wärest Du bestimmt irgendwann in Beweisnot gekommen. Der letzte Satz in der Antwortmail lässt vermuten, dass die im " Service Center Fahrpreisnacherhebung" (wer denkt sich solche Wortungetüme aus?) das auch zumindest geahnt haben.
t2helsinki replies:
pehei replies:
Mein Rat hätte Dir nicht viel geholfen. Du hast ja Erfolg gehabt und also den richtigen Ton getroffen. Ich habe nur den Advocatus Diaboli gespielt, weil sich die Geschichte (auch in einigen Kommentaren) so negativ anhörte, obwohl es doch eigentlich gut gelaufen ist.