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| music is everywhere |
Die Industrie bekommt das mit und verklagt den Besitzer der Datei.
Die Beweislast liegt letztendlich beim Besitzer der Ursprungsdatei. Der muss jetzt beweisen, dass ihm die Datei geklaut wurde. Was für ein Ärger. Gerade deswegen, weil es heute schon sehr leicht ist, nicht so technisch versierte Benutzer zu beklauen. Die Möglichkeiten des Dateidiebstahls (auch durch physischen Diebstahl) sind nahezu unbegrenzt.
Ein Grund, seine Tonträger noch als richtiges physisches Medium zu erwerben.
Eine Datei mit Watermark würde ich noch nicht einmal verleihen. Natürlich gilt das auch für Bücher, Filme und andere schützenswerte Medienarten. Wer garantiert mir, dass die Datei in die richtigen Hänge kommt und nirgendwo vergessen wird. Im "Copy-and-Paste-Zeitalter" ist das bei den vielen zugemüllten Festplatten schnell der Fall. Einen richtiger Verleih-Worklow ist da nicht vorgesehen. Das ist ja auch Kalkül. So verkauft man evtl. mehr. Ob das stimmt, werden die Zahlen zeigen.
Wenn ich heute möchte, dass sich ein Freund das neue Album von XY anhört, dann gebe ich ihm den Tonträger einfach mit. Oder ich mache das, worüber man öffentlich nicht schreiben muss, weil sowieso jeder weiß, was gemeint ist ;-)
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