Sehr schöne illustrierte Ausführungen zum Thema Bildrecht bei schmunzelkunst.de. Aufpassen bei Geschmacksmustern, selbst ein Foto vom Wecker könnte problematisch werden. Da wundere ich mich doch nicht mehr über die vielen Camgirls, anscheinend ist die Ego-Show das einzige, womit es keine Probleme gibt - solange sie jugendfrei bleibt, versteht sich. Selbst spezielle Blumenzüchtungen können geschützt sein, Tierchen im Zoo sowieso (och nö, keine Nasenbären mehr?), was ist mit Nachbars Lumpi?

Ansonsten: Achtung bei der Online-Verwendung von Fotos vom Fotografen - auch wenn es nur Passfotos sind. Mehr dazu in meinem Hauptblog: Abgemahnt für ein Passbild?

(Langsam wundert mich die Paranoia im flickr-HQ nicht mehr, was deutsche Rechtssprechung angeht... aber da würde ich mir dann ganz andere Sorgen machen.)