Ehrlich…wie würdet ihr entscheiden? Fußgängerzone: Dürfen Schwerstbehinderte einen Weihnachtseinkauf dann machen, wann es ihnen möglich ist? Dürfen sie noch auf etwas „Lust“ empfinden?
Folgendes ist gestern passiert:
Mein Mann, der schwerstbehindert und durch Krebs so geschwächt ist, dass er seit Wochen kaum noch das Haus verlassen konnte, hatte auf mein gutes Zureden sich aufgerafft, für Freunde mit mir Bücher auszusuchen – was immer seine Leidenschaft war. Wir fuhren also in unsere kleine Stadt, die durch zwei Flüsse sehr eingekesselt liegt. Der nächste Behindertenparkplatz ist nur über eine Brücke und eine zu steile lange Rampe erreichbar, die Buchhandlung liegt im Stadtzentrum über 350 Meter weit entfernt! Zu weit! Mein Mann, der nach seiner täglichen Strahlenbehandlung, zu der er 2 Stunden Fahrzeit in Kauf nehmen muss, sich mittags ausruhte, konnte nicht vor 15Uhr das Haus verlassen. Um 15 Uhr endet aber die Be- und Entladezeit, in der Behinderte in der Fußgängerzone parken dürfen. Wir fuhren also etwa 100 Meter in die Fußgängerzone ein, um uns auf einen Platz zu stellen, an dem wir niemanden behinderten.
Als wir zurückkamen, hatten wir einen Strafzettel."Wir werden das morgen klären", dachten wir, denn auch wenn wir wussten, dass normalerweise die Zeiten für Be-und Entladen von Ware (!!!) einzuhalten sind, musste dieser Fall doch individuell zu behandeln sein.
WEIT GEFEHLT!
Ich bekam am Telefon lapidar zu hören, dass Gesetze da seien um eingehalten zu werden –
es gebe keine Ausnahmen, wenn wir eine bräuchten, dann doch wohl nur für wirklich wichtige Fälle, ein Weihnachtseinkauf gehöre nicht dazu!…am Ordnungsamt vorher zu beantragen!! Und im übrigen könnten wir ja lesen, was in den Bestimmungen stünde… Auf meine erstaunte Frage, ob der Bußgeldbescheid jetzt so aufrecht erhalten würde, wieder sehr lapidar: Ja, so habe sie (eine Frau) sich entschieden.
Es gibt aber eine Bestimmung im Sozialgesetzbuch IX, die besagt, dass die Teilnahme der Behinderten am täglichen Leben zu fördern ist. Hier wird es meinem Mann aber unmöglich gemacht, überhaupt je die Freude einer Teilnahme zu empfinden und aus seinem Loch zu kommen– wenn er, was sowieso sehr selten vorkommt, Kraft und Antrieb empfindet einmal „seine“ Stadt wieder zu besuchen.
Als Nichtbetroffener, der seine Fußgängerzone möglichst autofrei möchte, mag man der Meinung des Amtes sein ... oder würdet Ihr auch Ausnahmen dulden?
Für die, die es noch interessiert:
Ich schrieb an das Ordnungsamt der Stadt u.a.:
Wenn, wie bei meinem Mann, eine Schwerbehinderung nicht nur in der außergewöhnlichen Gehbehinderung besteht - er lag monatelang querschnittgelähmt und freut sich jetzt, dass er nach umfangreichen Strahlentherapien seine Beine wieder ein kleines bisschen gebrauchen kann - , sondern eine Krebserkrankung im palliativen Stadium vorliegt, ist so ein Mensch nicht nach Belade- und Entladezeiten verplanbar. Wenn mein Mann – der, wie er mir sagte, die Regelung mit den Zeiten durchaus gelesen hatte – aber keine andere Möglichkeit sah, zu dem, was er machen wollte, zu kommen, immer erst eine Ausnahmegenehmigung (was wir nicht wussten!) einholen muss – dann ist das eine absolute Beschneidung des Lebensmutes und der Lebensfreude. (…)
Wie ich Ihnen sagte, freute ich mich an diesem Tag, an dem es etwas besser ging, ihm eine kleine Freude machen zu können…auch das nicht planbar und beantragbar! Unser Pech dass die Be- und Entladezeiten mit seinen gesundheitlichen Gegebenheiten nicht übereinstimmen! Wir müssen dann wohl in der BRD suchen, wo es eine Stadt gibt, die andere Zeiten nennt? Oder aber eine Stadt, die bei einer Anhörung in solch einem Sonderfall etwas
flexibler reagiert. In W. war dieses ein Wunschdenken. Stattdessen bekommen wir gesagt, dass es für die Zeiten außerhalb der vorgesehenen in „ganz schwerwiegenden Fällen die Ausnahmegenehmigung zu beantragen ist“ … Spricht man meinem Mann das Recht ab, am Leben teilhaben zu können?
Hardliner zu sein – das mag sich an Ihrer Stelle in den meisten der Fälle rechtfertigen – hier fand ich es zu hart! Ich habe mich entweder beim Gespräch Ihnen gegenüber nicht verständlich machen können – oder Sie sind durch andere Fälle abgestumpft.
Wie soll mein Mann sein Recht auf ein ein bisschen menschenwürdiges Leben (z.B. vielleicht sein letztes Weihnachten) wahrnehmen, wenn die Ordnungsbeauftragte überhaupt kein Einsehen hat, auch nicht bereit ist, eine sicher so in W. nicht noch einmal vorkommende Besonderheit zu sehen?
Ich konnte am Ende nur klein beigeben… mit dem Gedanken: dass mein Mann todkrank ist und trotzdem eine Freude haben sollte, muss mir das Strafgeld jetzt eben wert sein – aber richtig fand ich es nicht…eher beschämend und verletzend.
Diesen Hintergrund und den Unterschied zu wirklichem Missbrauch der Regelung zu sehen oder nicht – das macht für mich die Qualität dessen aus, was man unter Bürgernähe und guter Verwaltung versteht.
Kalte, ironische Phrasen nicht, auch wenn die Grenzen der Höflichkeit noch gewahrt werden.(…)
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Sajakpro says:
aber es tut mir mehr noch leid, dass es deinem mann nicht gut geht.
dein brief ist gut. man muss sich nicht alles gefallen lassen.
lilamopro replies:
Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker says:
Herr Remarque hat das mal sehr schön beschrieben, ich weiss nicht mehr ob es in "Im Westen Nichts Neues" oder in "Der Weg Zurück" war. Es ging da um einen Briefträger namens Himmelstoß, im Zivilleben nix zu kamellen und dann mit etwas Lametta auf den Schultern einen auf dicke Hose machen.
Geh zum Chef von der Tusse! Seid Ihr im Verkehrsrechtsschutz? Dann geh zum Anwalt und frag ihn, wie die Chancen stehen. Das kann doch nicht sein, daß die sich wegen so einer Lappalie anpissen und irgendwelche Flachwi...er veruntreuen Millionen, aber werden nicht belangt, weil das ja verjährt ist... Boa, ich verlier hier grad etwas die Contenance, entschuldige bitte... Aber es ist wirklich unglaublich.
Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker says:
Ich stehe nicht auf die Zeitung mit den 4 GROSSEN BUCHSTABEN und dem vielen BLUT, aber vielleicht kannst Du ja mal einen der Schreiberlinge dafür interessieren. Ich werde jetzt mal etwas sarkastisch, ok?! Grad jetzt in der Vorweihnachtszeit (Macht hoch die Tür, das Herz macht weit oder so ähnlich :-D) kommen so Geschichten gar nicht gut für Beamte... :-D
lilamopro replies:
Oder ich gebe keine Ruhe und rufe sie Montag an, wenn ihr der Brief vorliegt...nachdem ihr alle das als entrüstend empfindet, wird es wohl so sein, trotz der angesprochenen "Gesetzeslage"...
Und mir schwillt sozusagen der Kamm mit so einer geballten moralischen (oder eher schon ethischen?) Unterstützung... Schön, dein "heiliger" Zorn!!
Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker replies:
Oder Du besorgst uns die e-Mail-Adresse des Amtsleiters bzw des Bürgermeisters und wir machen da mal eine konzertierte Aktion draus...
lilamopro replies:
Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker replies:
Renatepro says:
Du kannst dich auch noch an den Wahlkreisbeauftragten der Partei wenden, der für deine Strasse zuständig ist. Dafür sind sie ja schließlich gewählt worden und sitzen im Rat deiner Stadt. Wenn man sie direkt anspricht, werden sie auch tätig und haben in der Regel Erfolg. Du mußt nur den nehmen, der nicht in der Oposition sitzt sondern den, der in der regierenden Partei sitzt.
Es ist einfach eine Sauerei, was da mal wieder von Behördenseite veranstaltet wird. Ich drücke dir ganz feste die Daumen, dass das zu regeln ist.
lilamopro says:
kommaasserpro says:
wünsche euch beiden gerechtigkeit im sinne der menschenwürde!
Pandarinepro says:
Fuer deinen Mann alles Gute, und euch trotz dieser Sache ein schoenes Weihnachtsfest!
lilamopro says:
Pandarinepro replies:
Dir / euch auch schoene Feiertage!
ThW ;) says:
EINE SAUEREI IST DAS !!!
Und wenn man wie ich im Jahr fast 100.000km runterreist und täglich sieht, was auf unseren Straßen *wirklich* verbrochen wird, kann man nur noch weinen.
Wie ist das denn nun ausgegangen?
Schussentälerpro says:
Ich wünsche Euch alles Gute und viel Kraft und ganz liebe Grüße vom Bodensee
Reinhard