ghoermann Published on January 7, 2009
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Aber kucken darf man noch....

Wednesday January 7, 2009 at 08:57AM

6 Comments / add your comment?

Gerhardpro says:
Da sind wir ja wieder bei der alten Diskussion um die Panoramafreiheit, die unsere Geliebte Stiftung zu Ihren Gunsten kippen will. Mit einer Nutzungsordnung meinen die Herren das umgehen zu können. Öffentlicher Raum? Hallo? Haben die was faslch verstanden?

Wenn die es noch so weitertreiben kommen die Hohenzollern doch noch auf den Trichter, Geld von der Stiftung zu verlangen. Denn das wäre eigentlich die wahre Konsequenz - wer dem Bürger die Rechte am öffentlichen Kulturgut abspricht, muss damit rechnen, dass die Familie der Erbauer auch ihre Rechte verlangt. Haben die doch ursprünglich mal die Baukosten getragen!

Wer die Diskussion um die Panoramafreiheit verfolgt, der hat schon lange kapiert, was da eine Stiftung mit unseren Steuergeldern treibt. Aber das ist halt noch ein Überbleibsel aus der Zeit vor der Finanzkrise. Da sehen Stiftungen, das ihnen anvertraute Gut als ihr Eigentum an. Wie die Rentananstalt, die Gelder bei Leeman Brothers investiert hat.

Oder ein Land das ein Museum mitfinanziert, um dann "Fälschungen" - nix anders sind Nachgüsse nach dem Tod des Bildhauers - auszustellen. Alles mit Geldern die ja ohnehin gezahlt werden müssen - die Steuern!

--
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Posted 10 months ago. ( permalink / translate )
Siebbipro says:
Da kann man nur zum zivilen Ungehorsam aufrufen. Fotografiert was und wann Ihr wollt!
Nun habe ich fast eine Stunde lang mehr oder weniger intensiv versucht eine einigermaßen brauchbare und allgemeinverständliche Übersicht der allgemeinen Rechtslage (nicht zu diesem speziellen Fall) zu bekommen. Es scheint mir unmöglich.
Es kann doch nicht sein, dass ich erst eine einem Jurastudium entsprechende Recherche starten muss, bevor ich (einigermaßen sicher) weiß, ob und wann ich wen oder was fotografieren darf.

--
Seen in siebbi home page (?)
Posted 10 months ago. ( permalink / translate )
Iljuschinpro replies:
Hm, das Fotografieren ist nicht das Problem. Es geht ums Veröffentlichen...
Posted 10 months ago. ( permalink / translate )
Siebbipro replies:
Ich habe noch kein Schild gesehen "Fotografieren erlaubt, aber Bilder hiervon veröffentlichen verboten". Ich kenne nur "Fotografieren verboten".

--
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Posted 10 months ago. ( permalink / translate )
Iljuschinpro replies:
Mag sein. Obwohl es bei Schidern die unmöglichsten Dinge gibt. Trotzdem: "Recht am eigenen Bild" betrifft die Veröffentlichung von Bildern von Personen (Kunsturheberrechtsgesetz), die Panoramafreiheit behandelt die Veröffentlichung von Bilden auf *öffentlichen* Plätzen usw usf.
Im konkreten Fall ging es ja um Bilder auf "privatem" Grund und im Urteil geht es um die Untersagung von "Fotografien zu gewerblichen Zwecken". Die Frechheit ist dabei sicherlich die Parkanlagen als etwas "privates" zu behandeln. "Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine dem Kulturstaatsminister unterstehende Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin". Und: Bilder, die nicht veröffentlicht werden, sind (in Deutschland) verboten, sofern der Inhalt strafbar ist, die berühmten Kinderpornos ("Jugendpornorafie") etc. Was auf Deiner Festplatte sonst verschimmelt ist eben nicht verboten.
Posted 10 months ago. ( permalink / translate )
Composer says:
bei uns in nordhessen kenne ich nur: fotografieren nur ohne blitz!

*g*
Posted 9 months ago. ( permalink / translate )

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