oder auch
"aus dem Alltag eines Körperbehinderten"
Wie es einem mobilitätseingeschränkten Menschen im Alltag ergehen kann habe ich in meiner Homepage http://www.dh4oaa.de.vu in der Rubrik "Leben mit Behinderung" zu schildern versucht.
Seit heute hat sich meine persönliche Liste der Menschen oder Institutionen die kein Herz für Behinderte haben wieder einmal erweitert....
Unbedingt in meine Liste wollten die "Hannoverschen Verkehrsbetriebe ÜSTRA".
Mit Ihrer Haltung und Erklärung landeten sie auf meiner persönlichen "Haßliste" auf Platz 1.
Hier zum Sachverhalt:
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Wie ein Schlag mitten ins Gesicht ---
so fühlte es sich heute für mich an, nachdem ich die E-Mail der Hannoverschen Verkehrsbetriebe "Üstra " gelesen hatte.
Als Gehbehinderter (Merkzeichen aG) im Schwerbehindertenausweis fragte ich an, ob ich mein laut ärztl. Attest erforderliches Fahrrad, welches ich als Alternative zu einem Rollstuhl nutze, im Falle eines Falles auch während der "Sperrzeiten"; mitnehmen kann.
Hierbei machte ich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich diese Ausnahme lediglich in wenigen Fällen und nur in der Stadtbahn und nicht im Bus nutzen möchte.
Da ich ohne orthopädisches Hilfsmittel selbst kleinste Strecken nicht zurücklegen kann (mehr hierzu in meiner Homepage) und mein handbetriebener Rollstuhl in meinem speziellen Einzelfall nicht so gut geeignet ist wie ein Fahrrad hoffte ich auf eine unproblematische Lösung.
In vielen Fällen bekam ich eine vergleichbare Genehmigung, selbst die Bahn bescheinigte mir dass ich keine Fahrradkarte lösen brauche und das Rad mit ins Rollstuhlabteil nehmen darf. (Was sich leider jedoch nicht bis zu jedem Zugbegleiter herumgesprochen hat und dann manchmal für lästige und nervige Diskussionen sorgt !)
Den Vogel der Sturrheit schoss m.E. heute das Antwortschreiben der Üstra ab. Ich empfinde diese Entscheidung "Behindertenfeindlich" und sehe mich gezwungen die Öffentlichkeit über die Medien einzuschalten.
Die Bahn erlaubt mir zwar die Zugbenutzung, doch den Zug der während der Sperrzeiten abfährt den erreiche ich nicht...
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Hier der Wortlaut der Antwort:
"Ihre Anfrage zur Fahrradmitnahme während der Sperrzeiten wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet.
- Ein dreirädriges Fahrrad in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis ist als orthopädisches Hilfsmittel zu betrachten. Es darf jederzeit, auch in der Sperrzeit mitgeführt werden.
- Jedes zweirädrige Fahrrad ist ein Fahrrad und fällt unter die Sperrzeitregel.
- Diese Verfahrensweise gilt für das Unternehmen üstra (Achtung! bei der DB gelten andere Bestimmungen)."
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Fazit:
Kein Mensch ist BEHINDERT, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen werden jedoch von ihrer Umwelt BEHINDERT.
Ein dreirädriges Fahrrad ist also gar kein Fahrrad, nimmt viel mehr Platz in den engen und schmalen Bahnen weg und darf anscheinend nur deshalb mit, weil es für alle sichtbar nach einem Behindertenfahrzeug aussieht. Ein zweirädriges Rad, welches viel weniger Platz einnimmt und den gleichen Zweck erfüllt (in meinem Fall sogar viel besser erfüllt als ein dreirädriges Rad) darf nicht mit. Der Behinderte wird vom Transport ausgeschlossen und ausgegrenzt !
Bei der Bahn bekam ich die Antwort, dass es nicht auf meinen Behindertenausweis ankomme, sondern vielmehr benötige ich ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit. In jedem Verkehrsmittel eine eigene Regelung und wenn es dann eine "postitve" Regelung gibt dann ist das Pesonal schlecht informiert sodass die Diskussionen immer wieder neu beginnen.
Ich werde für die Rechte der Behinderten auch weiterhin "kämpfen", alles mir mögliche unternehmen bis hin zur Petition. Schade, dass die Vernunft und die Menschlichkeit in der heutigen Zeit immer mehr an Stellenwert verliert.........
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tuvalu pro says:
Verdammt traurig...
Licht...
dh4oaa says:
Jede einzelne Fahrt muss genau gepant sein und mit allen Verkehrsträgern zuvor gesprochen werden - echt schlimm. Und dabei verlange ich nichts UNMÖGLICHES... Der Kreis der Personen die sich für eine derartige Ausnahme interessieren wird sich auf die Gehbehinderten beschränken. Dabei spielt es m.E. keine Rolle ob dieser Kreis der Berechtigten zwei oder drei Räder nutzt. Wichtiger wäre doch, dass das Rad oder der Behinderte klar als solcher erkennbar ist. Ich habe zu diesem Zweck das blaue Rolli-Symbol in voller Größe auf meine Lenkertasche geklebt (komme mir damit zwar albern vor, jedoch bewahrte es mich so manchmal vor lästigen Diskussionen) und führe fast immer eine Gehhilfe (Krücke) mit. Also wird kaum ein anderer Zeitgenosse beim Anblick meiner zwei Räder auch für sich eine Berechtigung ableiten.
Dieser Kampf kostet mich unnötig Zeit, Geduld und Nerven. Schade, dass ein "Sozialstaat" seinen behinderten Mitbügern berechtigte Ansprüche verweigert. Deutschland ist m.E. weit weg vom Begriff "behindertenfreundlich" zu sein. Beispiele hierfür könnte ich aus allen Bereichen des Lebens in Hülle und Fülle bringen.
Licht....
dh4oaa replies:
Ferner teilte ich mit, dass ich mich gezwungen sehe die beite Öffentlichkeit per Zeitung, Radio und TV über die - so wie ich es empfinde "behindertenfeindliche Regelung" zu informieren.
Bis heute erhielt ich keine Antwort on dem Unternehmen, was mich heute vormittag veranlaßte erneut um eine Stellungnahme zu bitten. Ich teilte dem Unternehmen weiter mit, dass es zulässig sei, einen Kinderwagen ohne darin befindliches Kind zum Transport von zwei Kästen Bier in der Hauptverkehrszeit zu befördern oder sogar eine Familie mit einem großen Kind zusammen drei Hunde in den Verkehrsmittel ohne jegliche Beschränkung auf irgendwelche Uhrzeiten mitführen dürfen a b e r einem Behinderten, der sein nachweislich erforderliches Rad mitnehmen möchte dieses verweigert wird. Irgendetwas kann dann doch wohl in dieser Welt nicht stimmen....... Ich bat um eine zeitnahe Antwort, da ich sehr bald eine unaufschiebbare Fahrt zu den "Sperrzeiten" durchführen muß.
Hier die (traurige) Antwort von dem sehr netten Unternehmen Üstra. Lesen Sie selbst:
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Sehr geehrter Herr ............,
Ihre erneute Anfrage bezüglich der Fahrradmitnahme während der Sperrzeit habe ich zum Anlass genommen, diese Frage grundsätzlich im Unternehmen erneut aufzunehmen. Bitte seien Sie versichert, dass wir Ihr Anliegen sehr ernst nehmen.
Genau wie Sie schreiben, kann man eine Behinderung nicht mit einer anderen vergleichen. So ist es auch schlüssig, dass wir keine Sondergenehmigung ausstellen können. Damit würden wir behinderte Menschen, die mit anderen aber vielleicht genauso großen Problemen leben wie Sie, von einer Vergünstigung ausschließen, die diese Menschen sicher auch gern nutzen möchten. Dafür haben Sie bestimmt Verständnis.
So bitte ich Sie an dieser Stelle um ein wenig Geduld bis es aus unserer Rechtsabeilung, der Ihr Anliegen nun vorliegt, eine Stellungnahme gibt. Schnellstmöglich werde ich Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet
(Vor- und Nachname der Sachbearbeiterin, eine Diplom Ingenieurin)
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Fazit:
Entweder drücke ich mich so mißverständlich aus oder die freundliche Dame will oder kann mich nicht verstehen. Sie kann mir eine "Vergünstigung" nicht genehmigen, weil sonst andere Behinderte diese "Vergünstigung" auch nutzen möchten.......
Ich glaube man muß nicht selbst körperbehindert sein, wer nur etwas EINFÜHLUNGSVERMÖGEN und GESUNDEN MENSCHENVESTAND besitzt wird wissen wie ich mich nach dem Lesen der m.E. unkompetenten Antwort des Unternehmens fühle.
Mein Blutdruck liegt weit über 200, in mir kocht die Wut !!!
Ich empfinde die erneute Antwort nicht nur wegen dem Ergebnis, sondern vielmehr wegen der Begründung als SCHLAG INS GESICHT VON KÖPRERBEHINDERTEN ! So viel Sturheit, KALTHERZIGKEIT und DUMMHEIT sind mir selten untergekommen UND DABEI HABE ICH SCHON SEHR VIEL ERLEBT !!!!!! Aber scheinbar sind Steigerungen immer möglich !!!!
Dieser Dame kann man nur wünschen, dass sie einmal in eine ähnliche Situation gerät und dann das mir unterstellte Verständnis zeigt. Ich habe KEIN Verständnis !!!
Mir fehlen zur Zeit einfach nur die Worte.... !!!!
Fortsetzung folgt
tuvalu pro says:
Licht...
♫☼ Kratzbürste ♫☼ says:
ich bin geschockt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
unfassbar
christin
elkal pro says:
Ein ernstgemeinter Vorschlag: ich kann Dir gerne ein übriges Stützrad meiner Tochter zusenden, das ist ganz klein und kannst Du vielleicht unstörend irgendwo montieren.
Dann hast Du 3 Räder, wenn es denn unbedingt 3 Räder sein müssen.....die Argumentation wäre interessant warum das dann nicht ein dreirädriges Fahrrad sein sollte, ich meine auf 3 sollten die Damen und Herren da auch zählen können.
Was ist denn eigentlich die Strafe bei Verstoß gegen die Sperrzeitregelung ?
dh4oaa replies:
Habe neulich allerdings einen Kontrolleur angesprochen und konkret nachgefragt, dieser sagte mir sogar, dass dreirädrige Fahrräder JEDERZEIT von JEDERMANN (also auch Nichtbehinderte !!!) mitgenommen werden dürfen, bei Behinderten mit Attest würde er jedoch vom Erheben des erhöhten Beförderungsentgeltes absehen. Aber wie seine Kollegen vorgehen war ihm auch nicht klar. Viel schlimmer als die Androhung des "erhöhten Beförderungsentgeltes" ist allerdings dass die teilweise sehr arroganten Stadtbahnfahrer eine Durchsage machen "Der Herr mit dem Rad bitte wieder aussteigen...." Alle schauen dann auf den "Bösewicht" der so dreist sein Rad mitnimmt. In Berlin weigerte sich ein Busfahrer mich mit einem zusammengeklappten (!!!) Faltrad einsteigen zu lassen, ich verwies auf meine Behinderung und das Attest, der Fahrer blieb trotz Proteste aller anwesenden Fahrgäste stur und ich stieg trotzdem nicht aus. Der Fahrer erkundigte sich über Funk bei der Zentrale, welche die Anweisung gab dass in diesem Falle der Fahrer selbst entscheiden dürfe. Also wollte er sein "Gesicht nicht verlieren" und forderte mich zum Aussteigen auf.
Ich klappte das Faltrad zusammen, verstaute es in die Hülle (wodurch ich große gesundheitliche Probleme und vermeidbare Schmerzen erleide) und quälte das lästige "Gepäck" in einen Bus der 20 min. später kam. Einem anderen wartenden Busfahrer vor der Haltestelle war das Verhalten seines Kollegen peinlich, er entschuldigte sich bei mir.... und sagte, bei ihm hätte ich mitkönnen. Also ich habe wirklich nicht mehr die Kraft und Nerven jeden Tag am Rande der Legalität zu leben und auch noch betteln und jammern zu müssen.......
*Reinhard* pro says:
dh4oaa says:
utanteng says:
Gesellschaft geworden sind: von wegen Sozialstaat- immer wieder ein Gesetz zum Gesetz- am liebsten würde man noch die Luft zum Atmen besteuern....aber da fällt mir ein; es gibt doch einen Politiker, der im Rollstuhl sitzt.....ob er genau solche Probleme hat?????????????????
Ich wünsche viel Kraft, Wärme und Menschlichkeit
tuvalu pro says:
Aber nein, er "weigert" sich ja, und hinterher kommen auch noch ander "Behinderte" auf die Idee "ihr Leben in die Hand zu nehmen" und dann habe "wir" mit den Vorschriften Regeln und Gesetzen ja gar keine Chance mehr. Und womöglich lassen sich dann "Behinderte" und normale Bürger gar nicht mehr auseinanderhalten... also so weit kommts noch!!!
Achtung, massivster Sarkasmus, ich kann mich da immer mehr drüber aufregen!!!...
Wir brauchen für alles Regeln und Gesetze, und wenn da nicht ausdrücklich etwas anderes steht, dann schalten wir auch auf keinen Fall unseren gesunden Menschenverstand an...
Licht...
dh4oaa replies:
Wer nicht ins Schema passt der soll durch die blöden Vorschriften (die keinen Sinn haben) passend gemacht werden.....
Ich habe mal in einem Rechtsfach an meiner Fachhochschule gelernt " "im Zweifel ist der Wille des Gesetzes (auch einer Regelung) zu erforschen....." und eine Regelung gibt es sogar die den Behindertenfahrzeugen bzw. den Behinderten entgegenkommen möchte (wenn auch bislang nur denen, die drei Räder benutzen). Der wirkliche Wille ist jedoch das zulassen eines "geeigneten" Hilfsmittels. Hierbei darf nicht die Auswahl des auf die jeweilige Behinderung zugeschnittenen Hilfsmittels durch kompetente Fachleute ( was Ärzte eigentlich sein sollten...) völlig ignoriert werden !
Anmerken möchte ich noch, dass das frühere Sozialgesetzbuch tatsächlich eine genaue Aufzählung von "Hilfsmitteln" beinhaltet, jedoch hat die dortige Aufzählung einzig und allein rechtliche Konsequenzen bei der Frage, ob jemand Anspruch auf Finanzierung des Hilfsmittels durch die Krankenkasse oder anderer Kostenträger hat. Ein normales Fahrrad erscheint dort nicht da es überwiegend von gesunden Menschen zur schnelleren und bequemeren Fortbewegung (teilweise auch als Sportgerät oder zum Freizeitvergnügen) genutzt wird und somit ein Gegenstand des normalen täglichen Lebens ist.
Dennoch kann es aus therapeutischer oder ärztlicher Sicht das für einen Gehbehinderten DASS am besten geeignete Hilfsmittel sein um die Folgen einer Behinderung zu lindern oder gar auszugleichen.
dh4oaa edited this comment 2 months ago.
nochjemand says:
Geil, dass du auf den Putz klopfst, viele Leute haben nicht den Nerv dazu und ich kann sie gut verstehen.
Viel Erfolg!
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dh4oaa replies:
Zur Not muss die ablehende Haltung des Verkehrsbetriebes gerichtlich geprüft werden und dann werden wir sehen wie sozial unser Sozialstaat wirklich ist. Da das aber sehr zeit- und kostenintensiv ist bevorzuge ich zunächst den Appell an die Vernunft, wenn das nicht hilft wende ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde des Verkehrsunternehmens sowie an diverse Ministerien von Bund und Land, reiche Petitionen an verschiedenen Stellen ein und informiere die Medien. Ich habe nichts zu verlieren (außer meine Nerven), kann aber eventuell soagr gewinnen....
nochjemand replies:
Schau dir an, was du hier angerichtet hast ;-)
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Chris82 pro says:
dh4oaa says:
danke für deinen Kommentar und die Schilderungen aus dem Alltag.
Stimmt, ich habe mit der BVG schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Mehrere wohlbemerkt !
Nach einer Veranstaltung (Nacht der langen Museen) schloß der Busfahrer die Türen und als ich klopfte machte er nicht mehr auf. Obwohl noch Zeit war bis zur Abfahrt und der nächste Bus nicht in Sicht war. Bei einer Haltestelle ohne Sitzgelegenheit konnte ich nicht lange stehen, kramte meinen Ausweis hervor, hielt ihm den an die Scheibe und bat mich hereinzulassen.
Die Tür öffnte sich, der herzlose Busfahrer sagte mir nur, der Bus ist voll (obwohl noch erkennbar einige wenige Plätze verfügbar waren) und ich solle auf den nächsten Bus warten.
Noch bevor ich ihm mitteilen konnte dass es weit und breit keine Sitzgelegenheit gab schloß er die Tür und brauste davon. Ein anderer BVG-Fahrer bei dem ich fragte ob ich zu meinem Zielort bei ihm in der richtigen Linie war sagte "steigen Sie ein, bei mir sind Sie immer richtig" offenbar ohne genau zugehört zu haben wohin ich wollte. Da ihm meine Gehbehinderung nicht entgangen sein konnte bat ich um rechtzeitigen Bescheid vor dem Erreichen der Haltestelle.
Unterwegs irgendwo stoppe er an einer Haltestelle und sagte "Sie müssen hier raus". Als ich dann fragte wo denn mein Zielort sei, ich könne es nicht sehen sagte er "Ah da wollen Sie hin, dann müssen Sie 1,5 km in diese Richtung laufen. Besser wäre aber Sie hätten eine andere Linie benutzt, dann wären Sie direkt vor die Tür gekommen". Ich bedankte mich, sagte dass ich extra um dieses zu vermeiden vor dem Einstieg gefragt hatte.... aber da war er auch schon wieder abgefahren.....
Ich hatte dann die Lauferei die Gegenhaltestelle zu finden um den ganzen Weg wieder zurückzufahren. Eine echte Sauerei. Jedoch schreibe ich diese zwei BVG-Erlebnisse nicht dem Unternehmen zu sondern vielmehr dem schlechten Charakter der beiden Mitarbeiter.
In dem von dir geschilderten Fall hätte der Busfahrer jedoch vom Unternehmen eine Anweisung bekommen müssen, Rollifahrer und andere Behinderte auf jeden Fall mitzunehmen.Wenn sich soetwas mehrmals zuträgt muss zwingend eine vernünftige Regelung her um nicht auf die Launen (der überwiegend unfreundlichen) Fahrer angewiesen zu sein. Das Problem ist, dass viele Menschen sich nicht beschweren und das Unternehmen oft gar nicht den Handlungsbedarf erkennt. Würden regelmäßig gleichartige Beschwerden auftauchen (oder das Unternehmen mal in der Tagespresse erscheinen) dann könnte etwas "bewegt" werden.
dh4oaa says:
Jetzt bleibt mir nur noch einmal nachzufragen, wann ich mit einer Antwort rechnen kann und im Falle einer weiteren Verzögerung auf meine Absicht, den Fall in den Medien öffentlich zu machen zu verweisen.
Schade, dass die das Problem einfach "aussitzen" wollen und anscheinend zu feige sind eine schnelle und sinnvolle Regelung zu treffen.
dh4oaa replies:
"Sehr geehrter Herr Fieber,
Das Thema Fahrradmitnahme ist noch nicht zu Ende diskutiert. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ich tue was ich kann, um hier eine gute Lösung zu finden. Derzeit bin ich nicht weiter als noch im Juni. Würde ich nun die Fäden ablegen gäbe es auf keinen Fall eine Änderung. Aber in Ihrem und dem Sinne weiterer Fahrradfahrer mit Schwerbehindertenausweis engagiere ich mich weiterhin. Seinen Sie versichert, dass auch mir an einer guten Lösung liegt. Über den Fortgang meiner Arbeit halte ich Sie auf dem Laufenden.
Viele Grüße
XXXXXX "
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Also wieder mal abwarten und sich so lange weiter quälen....
*Kurt & Mary* pro says:
Das Schid ist sehr gut. Sollte man auf jedes Auto kleben das einen Behindertenparkplatz zuparkt. Aber mit einem Kleber der lange lange hält.
Mach weiter, du wirst es schaffen Michael. Viele Grüße Mary&Kurt