Auszug aus einer Mail, die ich heute bekam:
Am 21.01.2009 um 11:30 Uhr [...] findet am zweihöchsten deutschen Gericht, dem OLG Hamburg, [...] eine Berufungsverhandlung gegen Folkert und Marion Knieper (einfach mal googlen) statt, wo es darum geht, ob eine Meinungs- bzw. Informationsplattform, wie ein Forum, ein Blog oder Wikipedia eine Vorabzensur von Beiträgen durchführen muß, die von Usern generiert werden.
Die Mail war um einiges länger, aber Details lasse ich absichtlich hier raus. Die Probleme, mit denen ich mich allgemein gerade rumschlage und die, die ich mit Kochbuchknieper schon hatte, reichen mir vollauf. Aber es ist eine öffentliche Verhandlung...
Wer mehr wissen will - fragen... oder bei Foros lesen ;)
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Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker says:
Armes Deutschland...
winter*kindpro replies:
Pandarinepro replies:
Bin ja mal gespannt wie das ausgeht.
winter*kindpro replies:
Thueringerpro says:
winter*kindpro replies:
kolibri*pro says:
ich kann auch ein Lied von dem Abmahnverfahren singen, es ging um 2 Erdbeeren......
winter*kindpro replies:
:/
Dreamcatcher a.k.a. einer der letzten Romantiker says:
Thueringerpro says:
5. Die erstmalige anwaltliche “Abmahnung” des Forumsbetreibers dient nicht der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, sondern der haftungsbegründend wirkenden Kenntnisverschaffung. Ein Kostenerstattungsanspruch für das erste anwaltliche Schreiben, durch das der Forumsbetreiber erstmals Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt, besteht deshalb nicht.