fugo Published on March 14, 2008
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Urheberrecht Gebäude

Friday March 14, 2008 at 01:05PM

Die Geschichte ist wohl schon was älter, ist mir jetzt aber erst bekannt geworden:

de.structurae.de/novitates/index.cfm?ID=8

 

Im wesentl. geht es da wohl darum das Architekten oder Bauherrn oder wer auch immer auch die Bildrechte an ihren Gebäuden haben, d.h. wohl sobald ich ein Foto von diesem Gebäude veröffentliche in dem dieses das zentrale Element ist, verstosse ich gegen das Urheberrecht; dies gilt -denke ich- bei besonders schützenswerten Gebäuden oder so; irgendein Verstoß gegen §19a UrhG würde dann wohl vorliegen, habe ich gerade irgendwo gelesen.

Natürlich steige ich bei dem Gesetz überhaupt nicht durch, mich würde aber interessieren woher ich überhaupt wissen soll von welchen Gebäuden ich Fotos veröffentlichen darf. Wer kennt sich aus?

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9 Comments / add your comment?

Anne Seltmannpro says:
Uih, Himmel haben wir hier nicht zufällig ein paar Anwälte an Bord?
Dem Urheberrechtsschutz unterliegende Werke der bildenden Künste gehören Werke der Baukunst (Architektur) an, worunter nicht nur schöne Bauten wie Triumphbögen, Türme und Brücken fallen, sondern auch Zweckbauten, wie Fabriken und Wohnhäuser, sofern sie jeweils eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, zu verstehen sind. Geschützt sein kann nicht nur die Außenansicht von Bauwerken, sondern auch Innenteile wie das Treppenhaus, die Vorhalle, der Hof, einzelne Zimmer sowie die Innenarchitektur samt Möblierung; aber auch Skulpturen, Monumente oder Denkmäler können urheberrechtlichen Schutz genießen. Vor diesem Hintergrund regelt § 55 UrhG die sogenannte Freiheit des Straßenbildes. Danach dürfen Bauwerke sowie deren oben näher bezeichneten Teile jedenfalls fotografiert werden, sofern die Aufnahme von öffentlich zugänglichen Stellen aus gefertigt wird.


Äääähm so weit alles klar?
So langsam geht mir doch das Urheberrecht auf`n Geist
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
fugopro replies:
Mir ist gar nichts klar :)
Ich weiß nur eins: geldgierige Manager, korrupte Politker, schmierende Lobbyisten und nicht zuletzt skrupellose Anwälte werden dieses Land noch zugrunde richten.
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
CP Omega says:
Sind sie nicht schon auf dem besten Wege dorthin ?
Ich bin ja schon froh noch ein Lied pfeifen zu dürfen ohne das gleich die Gema die Hand aufhält
In diesem Sinne........................nieder mit den Tüten freiheit für die Gummibärchen...............
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
Kiezkicker says:
Vielleicht hilft dir groups.google.de/group/de.rec.fotografie/browse_thread/thread/6b57786b1eb9db10/e35ea56c6a599a90?lnk=st&q=#e35ea56c6a599a90 - da gehts zwar erstmal um die diddlmaus, aber später driftet es zur Architektur ab. ;)

Oder groups.google.de/group/de.rec.fotografie/browse_thread/thread/591275551245e429/75177e84a07cde5d
Oder einfach mal selbst ein bischen in de.rec.fotografie oder de.alt.rec.digitalfotografie stöbern...
--
Seen in kiezkicker network (?)
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
fugopro replies:
Danke für die Links; um das zu Lesen und zu Verstehen muss ich mir aber erstmal Urlaub nehmen, ist ein wenig viel :)
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
arndalarm says:
Wie gut, daß in Deutschland die Panoramafreiheit gilt :)
de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Ich hab gehört, daß gewisse, eigens geschützte Dinge (z.B. Kunstwerke) darunter nicht fallen, das widerspricht aber irgendwie auch dem Prinzip der Panoramafreiheit (worauf man sich, soweit ich weiß, immer beziehen kann). Also alles, was man vom öffentlichen Raum (z.B. der Straße aus) knipsen kann, sollte eigentlich unter die Panoramafreiheit fallen.
Bei Innenaufnahmen gilt das Hausrecht, da hat man per se erstmal überhaupt keine Rechte am Bild.

Interessant ist auch dieser Blog zum Thema:
www.law-blog.de/category/fotorecht

Interessant finde ich, daß man anscheinend alle Bilder, die man so macht auch veröffentlichen kann und sogar in einer Ausstellung zeigen darf - solange man dies nicht kommerziell nutzt, dann greift wieder das Urheberrecht.
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
Kiezkicker replies:
Interessant finde ich, daß man anscheinend alle Bilder, die man so macht auch veröffentlichen kann und sogar in einer Ausstellung zeigen darf - solange man dies nicht kommerziell nutzt, dann greift wieder das Urheberrecht.

Na, dann versuch mal, deine im Hagenbecks Tierpark geschossenen Fotos zu veröffentlichen, Zoos scheinen da sehr empfindlich zu sein...
de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum#Zoobilder
--
Seen in my account recent activity (?)
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
fugopro replies:
Ein sehr guter Blog; danke für den Link.
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )
arndalarm says:
Naja, die Fotos, die man hier so veröffentlicht fallen (soweit ich mich erinnern kann) nicht in die Kategorie "Veröffentlichung", sondern dienen eher einem privaten Zweck. Vergleichbar damit, daß ich Freunden mein Fotoalbum zeige. Ob es da Streß mit der Reichweite meines Fotoalbums gibt, weiß ich nicht wirklich...
Das Persönlichkeitsrecht fotografierter Personen wird also bei privatem Herumzeigen nicht verletzt, auch bei einer Ausstellung, die nicht dem Verkauf des Fotos dient. Somit wäre ein Fotoblog, ebenfalls nicht kommerziell, also eigentlich kein Problem. Und dies sollte dann auch für Fotos aus irgendwelchen schäbigen Shoppingmalls gelten, wo man ja kein Recht am Bild hat.
Wärs anders, wäre ein großer Teil von ipernity, flickr & co. wohl ziiiemlich illegal. Ich glaub kaum, daß ein Richter sich auf eine Denkweise einläßt, die was anderes sagt (aber Richter sind ja auch häufig anders...)
Interessante Wikidiskussion, allerdings haben die auch das Problem, daß die die Rechte an ihren Bildern teilweise freigeben. Wenn das nicht der Fall ist (was ich ohnehin für wesentlich sinnvoller halte), dann dürfte es eigentlich kein Problem geben.
Ansonsten kann man es ja einfach mal draufankommen lassen :)
Posted 21 months ago. ( permalink / translate )

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