Die Geschichte ist wohl schon was älter, ist mir jetzt aber erst bekannt geworden:
de.structurae.de/novitates/index.cfm?ID=8
Im wesentl. geht es da wohl darum das Architekten oder Bauherrn oder wer auch immer auch die Bildrechte an ihren Gebäuden haben, d.h. wohl sobald ich ein Foto von diesem Gebäude veröffentliche in dem dieses das zentrale Element ist, verstosse ich gegen das Urheberrecht; dies gilt -denke ich- bei besonders schützenswerten Gebäuden oder so; irgendein Verstoß gegen §19a UrhG würde dann wohl vorliegen, habe ich gerade irgendwo gelesen.
Natürlich steige ich bei dem Gesetz überhaupt nicht durch, mich würde aber interessieren woher ich überhaupt wissen soll von welchen Gebäuden ich Fotos veröffentlichen darf. Wer kennt sich aus?
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Anne Seltmannpro says:
Dem Urheberrechtsschutz unterliegende Werke der bildenden Künste gehören Werke der Baukunst (Architektur) an, worunter nicht nur schöne Bauten wie Triumphbögen, Türme und Brücken fallen, sondern auch Zweckbauten, wie Fabriken und Wohnhäuser, sofern sie jeweils eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, zu verstehen sind. Geschützt sein kann nicht nur die Außenansicht von Bauwerken, sondern auch Innenteile wie das Treppenhaus, die Vorhalle, der Hof, einzelne Zimmer sowie die Innenarchitektur samt Möblierung; aber auch Skulpturen, Monumente oder Denkmäler können urheberrechtlichen Schutz genießen. Vor diesem Hintergrund regelt § 55 UrhG die sogenannte Freiheit des Straßenbildes. Danach dürfen Bauwerke sowie deren oben näher bezeichneten Teile jedenfalls fotografiert werden, sofern die Aufnahme von öffentlich zugänglichen Stellen aus gefertigt wird.
Äääähm so weit alles klar?
So langsam geht mir doch das Urheberrecht auf`n Geist
fugopro replies:
Ich weiß nur eins: geldgierige Manager, korrupte Politker, schmierende Lobbyisten und nicht zuletzt skrupellose Anwälte werden dieses Land noch zugrunde richten.
CP Omega says:
Ich bin ja schon froh noch ein Lied pfeifen zu dürfen ohne das gleich die Gema die Hand aufhält
In diesem Sinne........................nieder mit den Tüten freiheit für die Gummibärchen...............
Kiezkicker says:
Oder groups.google.de/group/de.rec.fotografie/browse_thread/thread/591275551245e429/75177e84a07cde5d
Oder einfach mal selbst ein bischen in de.rec.fotografie oder de.alt.rec.digitalfotografie stöbern...
--
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fugopro replies:
arndalarm says:
de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Ich hab gehört, daß gewisse, eigens geschützte Dinge (z.B. Kunstwerke) darunter nicht fallen, das widerspricht aber irgendwie auch dem Prinzip der Panoramafreiheit (worauf man sich, soweit ich weiß, immer beziehen kann). Also alles, was man vom öffentlichen Raum (z.B. der Straße aus) knipsen kann, sollte eigentlich unter die Panoramafreiheit fallen.
Bei Innenaufnahmen gilt das Hausrecht, da hat man per se erstmal überhaupt keine Rechte am Bild.
Interessant ist auch dieser Blog zum Thema:
www.law-blog.de/category/fotorecht
Interessant finde ich, daß man anscheinend alle Bilder, die man so macht auch veröffentlichen kann und sogar in einer Ausstellung zeigen darf - solange man dies nicht kommerziell nutzt, dann greift wieder das Urheberrecht.
Kiezkicker replies:
Na, dann versuch mal, deine im Hagenbecks Tierpark geschossenen Fotos zu veröffentlichen, Zoos scheinen da sehr empfindlich zu sein...
de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum#Zoobilder
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fugopro replies:
arndalarm says:
Das Persönlichkeitsrecht fotografierter Personen wird also bei privatem Herumzeigen nicht verletzt, auch bei einer Ausstellung, die nicht dem Verkauf des Fotos dient. Somit wäre ein Fotoblog, ebenfalls nicht kommerziell, also eigentlich kein Problem. Und dies sollte dann auch für Fotos aus irgendwelchen schäbigen Shoppingmalls gelten, wo man ja kein Recht am Bild hat.
Wärs anders, wäre ein großer Teil von ipernity, flickr & co. wohl ziiiemlich illegal. Ich glaub kaum, daß ein Richter sich auf eine Denkweise einläßt, die was anderes sagt (aber Richter sind ja auch häufig anders...)
Interessante Wikidiskussion, allerdings haben die auch das Problem, daß die die Rechte an ihren Bildern teilweise freigeben. Wenn das nicht der Fall ist (was ich ohnehin für wesentlich sinnvoller halte), dann dürfte es eigentlich kein Problem geben.
Ansonsten kann man es ja einfach mal draufankommen lassen :)