Ein Drittel der belgischen Gefängnisinsaßen befindet sich nach Angaben der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften (OVB) in Untersuchungshaft. Sie sind nicht verurteilt und laut Gesetz unschuldig
Und nicht nur die Zahl der in U-Haft befindlichen Angeklagten wächst, sondern auch die Zahl derer, die nach Monaten freigesprochen werden. Die OVB bedauert, dass immer mehr Menschen unschuldig ihrer Freiheit beraubt werden und spricht in diesem Zusammenhang von einem Automatismus. Anhand stereotypischer Formeln aus dem Computer würden Menschen eingesperrt, weil „Rückfall“ oder „Fluchtgefahr“ besteht.
Deshalb hat sich die OVB entschlossen, eine Aktion zu starten, die an die zehn Rechte der Gefangenen erinnert. Laut OVB-Präsident Jo Stevens haben die Rechtsanwälte sich dazu gezwungen gesehen und verbreiten in den flämischen Zeitungen folgende Botschaft: „Jeder kann heute willkürlich und zu Unrecht verhaftet werden. Bewahren Sie den Brotbeutel in greifbarer Nähe auf.“ Denn mit den Zeitungen wurden Mitte der Woche Brottüten verteilt, die man sich zum Schutz vor Neugierigen über den Kopf ziehen kann, wenn plötzlich Polizeibeamte vor der Tür stehen und einen festnehmen.
Es gibt keine genauen Zahlen über die jährlich zu Unrecht eingesperrten Belgier. Aber zwischen 2003 und 2005 wurden 579 U-Häftlinge freigesprochen und freigelassen. Laut der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften ist dies aber nur die Spitze des Eisbergs. Über die Zahl der Inhaftierten, die während der Ermittlungen freigelassen werden, gibt es keinerlei Statistiken. Die Kammer erinnert in diesen Zusammenhang auch noch an einen „ganz perversen Effekt“ der U-Haft. Man verurteile Menschen, damit sie nicht Klage einreichen und Schadenersatz wegen Freiheitsberaubung fordern könnten. Dies nach dem Motto: „Geben wir ihm die drei Monate Gefängnis, die er bereits abgesessen hat und den Rest auf Bewährung.“
Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften (OBFG) hat sich mit den flämischen Kollegen solidarisch erklärt, weil sie selbst schon seit Jahren auf diese Missstände hinweist. Die OBFG war schon immer davon überzeugt, dass die Freiheitsberaubung einer nicht verurteilten Person extrem schwerwiegend ist.
(Grenz-Echo, 1. Februar 2008)
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Frank Merla says:
Paŭl Peeraerts pro replies:
rollinger says:
Frank Merla replies:
rollinger says:
Dieses blog handelt davon wie jemand plötzlich aus Versehen Terrorist wurde und seither kein normales Leben mehr führen kann. Das seine Familie und sein Umfeld mitleidet, klare Sache.
Auch wie tölpelhaft sich die Beschatter anstellen klingt wie eine Komödie.
Mal lesen und staunen.
annalist
Auch solche Geschichten wie das die Dame des Hauses (die das blog schreibt) ins Telefon spricht. "machen SIe die Überwachung aus wir wollen in Ruhe "Tatort" schauen" und erst dann das TV Bild stabil wird, ist fast schon komisch.
Don Andre pro replies:
Roland Platteau says:
leclea.be/pdf/Communique7-02-2008.pdf
Tamen foje bona novaĵo, okazas foje kuraĝaj kaj dignaj juĝistoj, kiuj ne konsentas submetigi la rajton al politikaj fipremoj.
Kamie pro says:
Frank Merla replies:
[eo] La artikolo estas en la germana, do mi komentas germane. Bedaŭrinde mi ne scipovas la nederlandan.
[en] The article is in german, so I comment it in german. Unfortunately I cannot speak dutch.
Paŭl Peeraerts pro replies:
rollinger says:
TideSurfer pro says:
Und durch die Hintertür kommt stets noch mehr, Anti-Terror Gesetze zum Beispiel. Überall.
"Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand"
Roger Verhiest says:
setting the people that don't belong there free as well as see to it that the miserable metnally handicapped persons get thir proper place ie. in institutions.
Ankoraŭ pli malbona : en Belgujo mensmalsanoj loĝas en malliberejo : manko de loko en institucioj
por mensmalsanoj ! Ankaŭ malliberejoj estas troloĝata : esperu sekvanta registraro trovas ke "bona rego" signifas malplenigi la malliberejoj de personoj kiu ne devas esti ci-tie...